Misstrauensvotum gegen Frankreichs Regierung gescheitert
Konservative sowie Abgeordnete des linken Flügels der regierenden Sozialisten sprechen sich gegen die Reformen der neuen Regierung aus
Paris. Ein Misstrauensantrag der konservativen Opposition gegen die linke französische Regierung von Premierminister Manuel Valls ist klar gescheitert. Die Abstimmung offenbarte aber eine gespaltene Haltung der regierenden Sozialisten zum Reformprogramm der Regierung.
Lediglich 234 Abgeordnete sprachen der Regierung in der Abstimmung am Donnerstag in Paris das Misstrauen aus. 289 Stimmen wären notwendig gewesen für einen Erfolg des Antrags der Partei UMP des früheren Staatschefs Nicolas Sarkozy. Dann hätte Valls abtreten müssen.
Hintergrund war die Entscheidung von Valls, sein Reformgesetz ohne Votum im Parlament durchzubringen. Mit dem Liberalisierungsgesetz soll die Wirtschaft im kriselnden Frankreich gestärkt werden. Der Entwurf sieht unter anderem flexiblere Regelungen für die Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Privatisierungen und Liberalisierungen etwa im Reisebusverkehr vor. Diese Maßnahmen stoßen auf Widerstand von Dutzenden Abgeordneten des linken Flügels der Sozialisten.
Valls hatte bereits vor dem Votum seine Entschlossenheit betont, mit Reformen trotz des Widerstands in der eigenen Partei fortzufahren. In Paris war als sicher angenommen worden, dass der Misstrauensantrag der UMP scheitern würde. Doch die Regierung habe im Parlament keine Mehrheit mehr, meinte der UMP-Fraktionschef Christian Jacob vor der Abstimmung. Er forderte Staatspräsident François Hollande auf, »die Abgeordneten vor ihre Wähler zu schicken«, also die Nationalversammlung aufzulösen.
Angesichts des Widerstands in den eigenen Reihen gegen die Reformen hatte Valls auf Artikel 49 (3) der Verfassung zurückgegriffen. Er ermöglicht der Regierung, ein Gesetz mit der Vertrauensfrage zu verbinden und damit ohne Votum des Parlaments durchzusetzen. Die Abgeordneten können das also nur verhindern, indem sie der Regierung ihr Misstrauen aussprechen. Seit 2008 darf die Regierung nur noch einmal im Sitzungsjahr und nur für bestimmte Gesetzesbereiche auf dieses Instrument zurückgreifen. Der Verfassungskniff wurde zuletzt 2006 vom konservativen Regierungschef Dominique de Villepin angewandt. dpa/nd
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