PKK-Funktionär zu sechs Jahren Haft verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans muss ein türkischer Mann hinter Gitter

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Noch immer wird die Arbeiterpartei Kurdistans in Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuft. Das wurde nun einem ehemaligen PKK-Funktionär zum Verhängnis. Er muss wegen seiner Mitgliedschaft nun hinter Gitter.

Düsseldorf. Wegen Mitgliedschaft in der von der deutschen Regierung als ausländische Terrorvereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag einen türkischen Staatsbürger zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 49-jährige Abdullah S. habe unter anderem als hauptamtlicher PKK-Kader unter dem Decknamen »Hamza« von Juni 2003 bis Juni 2004 den »Sektor Mitte« der Organisation in Deutschland geleitet, befand das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Nach Überzeugung der Düsseldorfer Richter reiste S. im Mai 2005 für die PKK in die iranische Hauptstadt Teheran und hielt sich in der Folgezeit bis spätestens Juni 2007 bei Guerilla-Truppen der PKK im Nordirak auf. Von Juni 2007 bis zu seiner Festnahme in Belgien im März 2010 leitete er demnach den Arbeitsbereich Finanzen des europäischen PKK-Organisationsteils CDK im belgischen Antwerpen. AFP/nd

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