Zivilklauseln am Rhein

Universitäten in Köln und Düsseldorf bekennen sich zu ausschließlich friedlicher Forschung

  • Marcus Meier, Köln
  • Lesedauer: 2 Min.
2010 hatten sich Kölner Studierende für die Zivilklausel ausgesprochen, 2013 lehnte der Senat der Universität Köln diese noch ab. Jetzt können die studentischen Friedensaktivisten einen Erfolg verzeichnen.

Die Formulierung findet sich in der neuen Grundordnung der Hochschule. Paragraf 2 lautet nun: »Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren (...) Aufgaben unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit.« Agnes Kamerichs vom AK Zivilklausel räumt zwar ein, dass damit Rüstungsforschung nicht »gerichtsfest« verhindert werden könne, sie wertet den Beschluss aber als Ermutigung für alle, »über Ziele der Wissenschaft zu streiten und nicht nur über einzuwerbende Gelder«. Die Kölner Studierenden hatten sich 2010 mit großer Mehrheit für eine Zivilklausel ausgesprochen. 2013 hatte der Senat dies noch abgelehnt.

Kamerichs engagiert sich in der bundesweiten Zivilklauselbewegung, die sich für ein Ende der Rüstungsforschung an deutschen Hochschulen stark macht. Die 27-jährige Lehramtsstudentin kritisiert ein betriebswirtschaftlich orientiertes Denken an Hochschulen, »das Rüstungsforschung nicht ausschließt, sofern sich daran verdienen lässt«. Zivilklauseln sind Selbstverpflichtungen von wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen, zu lehren und zu arbeiten.

Über 20 Universitäten der Bundesrepublik haben inzwischen solche Klauseln in ihrer Grundordnung verankert. Mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verabschiedete eine weitere Hochschule in Nordrhein-Westfalen Mitte März eine neue Grundordnung nebst Zivilklausel. Die Hochschule verpflichtet sich demgemäß zu »friedlichen Zielen« in Forschung, Lehre und Studium.

Die Auseinandersetzung ist damit erfahrungsgemäß nicht zu Ende. Die Gegner von Militärkooperationen können sich aber auf die Klausel berufen, etwa im Streit an der Universität Köln, wo im vergangenen Jahr eine Summer School stattgefunden hat, die von der politikwissenschaftlichen Fakultät zusammen mit der Bundeswehr organisiert wurde. Zudem forscht die Hochschule nach Auskunft des Arbeitskreises Zivilklausel im Auftrag der Bundeswehr zu Löschschäumen. Ob es weitere Kooperationen gibt, wissen die Friedensaktivisten nicht. Sie monieren deshalb auch mangelnde Transparenz.

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