Die Anderen dürfen getötet werden
Stephan Fischer über die Todesstrafe als staatliches Mittel im »Kampf gegen den Terrorismus«
Dem barbarischen Akt folgte die Rache: Am Morgen nachdem die Milizen des IS ein Video veröffentlichten, das die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leib zeigte, ließ der jordanische Staat im Februar 2015 zwei mutmaßliche islamische Terroristen exekutieren. Ein Zeichen der Stärke wollte der Bündnispartner des Westens setzen - und stillte damit doch nur ein Rachebedürfnis auch seiner eigenen Bürger.
Die abscheulichen Hinrichtungen des IS und Anschläge erzeugen Schock, Wut und Ratlosigkeit bei den Menschen - keine guten Leitplanken für staatliches Handeln. Viele Staaten orientieren sich aber an einer noch schlechteren: Gleiches mit Gleichem zu vergelten, wie die Zahlen des neuesten Amnesty-Berichts zur Todesstrafe zeigen. Mit vollzogenen Todesstrafen stellen sich Staaten auf die Stufe derer, deren Taten sie doch vergelten wollen: Leben werden ausgelöscht. »Terrorist« ist dabei zum Synonym für den »Barbaren«, den »Anderen« geworden, für den grundlegende menschliche Rechte, wie das auf Leben, nicht gelten. Der sich durch Taten außerhalb der menschlichen Gesellschaft gestellt hätte - oder weil ihnen das in Massenprozessen wie in Ägypten zugeschrieben wird. Dieses tödliche Racheprinzip ist barbarisch. Egal, welche Seite ihm folgt.
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