»Mall of Berlin«-Arbeiter erzielen Erfolg vor Gericht
Erste Versäumnisurteile im Verfahren um Klagen geprellter rumänischer Beschäftigter
Die um 33 000 Euro geprellten rumänischen Arbeiter von der »Mall of Berlin« gehen jetzt gerichtlich gegen ihre Unternehmer vor. Am Freitag fanden vor dem Arbeitsgericht in Charlottenburg die ersten Gütetermine statt. Zuvor hatten die sieben rumänischen Arbeiter 2014 über mehrere Monate auf der Baustelle der »Mall of Berlin« gearbeitet. Den Arbeitern waren ein Stundenlohn in Höhe von fünf Euro und ein Arbeitsvertrag versprochen worden. Beides haben sie nie erhalten. Hiergegen haben die Arbeiter monatelang protestiert. Unterstützung fanden die Arbeiter bei der kleinen, syndikalistischen Gewerkschaft »Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union« (FAU).
Dass die Proteste erfolgreich sind, zeigte sich am Freitag vor dem Gericht: Unter großem Interesse fanden die Verhandlungen statt. Gewerkschafter, die Presse und Rechtsanwalt Sebastian Kunz, der mehrere Betroffene vertritt, warteten auf den Held des Tages. Und da kam er: Molcoaşa Nicolae, mit vier Koffern in der Hand. »Ich habe vertrauen in die deutsche Justiz. Ich werde hier meine Gerechtigkeit finden«, sagt Nicolae vor dem Prozessauftakt. Seit Oktober lebt er auf der Straße. »Ich bin aus Popesti-Leordeni, Rumänien. 45 Jahre alt und habe zwei Familien, die zu Hause auf mich warten. Das ist das erste Mal, dass ich die Grenze übertrete und dann passiert mir so etwas. Wir wurden mit hohen Versprechungen hierher gelockt. Ich habe fünf Wochen auf der Baustelle gearbeitet. Hart gearbeitet, wie ein Tier«, sagt Nicolae. »Man hat mich immer angeschrien, kein Wasser gegeben.« Einen Vertrag habe er nie gesehen. Sie verlangten von jedem 150 Euro für die Anmeldung und 130 Euro für eine Gewerbegebühr. »Man hat mir einmal 150 und danach noch 200 Euro gezahlt. Aber 1340 Euro fehlen. Wenn die mir 800 auf dem Tisch legen, bin ich damit zufrieden. Nach Hause fahre ich nicht. Ich will bleiben und arbeiten«, sagt der Rumäne.
Vor dem Richter muss er nicht sprechen, denn Vertreter des Unternehmens sind nicht erschienen. »Die Beklagten sind nicht gekommen, weil sie glauben, dass sie über dem Gesetz stehen«, meint Nicolae. Wenig später, nach 30 Minuten, sind zwei Versäumnisurteile gefallen. Nach deutschem Zivilprozessrecht ist das eine Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung fehlt. Die Arbeitgeberin kann innerhalb einer Woche Einspruch einlegen. Falls das passiert wird der Prozess fortgesetzt, ansonsten sind die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen.
»Wir sind mit diesem Urteil zufrieden. Wir gehen davon aus, dass in einer Woche ein Einspruch eingelegt wird. Falls nicht, dann ist das Urteil rechtskräftig. Wir sprechen hier über eine menschliche Tragödie. Es ist skandalös, was passiert ist«, sagt Anwalt Kunz.
Betroffener ist auch Ovidiu Mandrila. »Eigentlich sind wir 34 Rumänen. Die meisten sind schon weg«, sagt er. Sein Prozess findet erst am kommenden Dienstag statt. Mandrila hat Beweise gesammelt und sogar auf der Baustelle gefilmt. Auf die 5000 Euro ausstehenden Lohn will er auf keinen Fall verzichten. Sollten die verklagten Firmen nicht zahlen können, will er weiter klagen. Ganz nach oben, wie sein Anwalt Kunz betont.
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