Gesetzwidrige Massenüberwachung durch den BND?
Größter Internet-knotenpunktbetreiber klagt
Hamburg. Der Betreiber des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX will wegen der Überwachungspraktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND) Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Hintergrund sei das massenhafte und anlasslose Ausspähen von Internetnutzern durch den BND, berichteten NDR, WDR und »Süddeutsche Zeitung« am Mittwoch. Sein Unternehmen bezweifle die Rechtsmäßigkeit der Überwachung und halte sie für »unzulässig«, sagte Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX in Frankfurt. Bei einer Niederlage werde das Unternehmen vor das Verfassungsgericht ziehen.
DE-CIX ist gemessen am Volumen der weltweit größte Umschlagplatz für Kommunikationsdaten. Praktisch alle größeren Telekommunikationsanbieter gehören zu den Kunden des Unternehmens, darunter die Telekom, Vodafone und AT&T. Mindestens seit dem Jahr 2009 fängt der BND laut dem Bericht Telefonate, Chats und E-Mails an dem Knotenpunkt ab, der pro Sekunde einen Datendurchsatz von drei Terabit hat.
Schon vor Monaten hatte DE-CIX dem Bericht zufolge externe Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtmäßigkeit der Überwachung zu prüfen. Zu den Gutachtern zählte demnach auch der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der die geltende Rechtslage schon wiederholt kritisiert hatte. Kern der angestrebten Klage ist das für die Überwachung von Kommunikation in Deutschland maßgebliche G-10-Gesetz, das nach Ansicht von DE-CIX veraltet und für die heutige Kommunikationskultur unzureichend präzise ist.
Die Bundesregierung ist momentan darum bemüht, die Spionagerechte des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzlich neu zu fassen. Hintergrund sind Debatten über die Legalität der BND-Praxis, Telefonate und E-Mails von nicht-deutschen Staatsbürgern auch im Ausland zu überwachen. Dies war unter anderem im Untersuchungsausschuss zur NSA-Spionageaffäre kontrovers diskutiert worden. Kritiker hatten argumentiert, der BND handele im Ausland weitgehend ohne gesetzliche Grundlage. AFP/nd
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