In der Liquiditätsfalle
Vom Europäischen Binnenmarkt und den »Grundfreiheiten« zur Euro-Krise und den »Rettungsmaßnahmen«
Die Europäische Gemeinschaft, seit 2007 als Europäische Union zusammengefasst, entwickelte sich zunächst als Projekt regionaler wirtschaftlicher Integration vor allem industrieller Kernbereiche. Zugleich ging es um die politische Einbindung der beteiligten Staaten, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, in einen europäischen kapitalistischen Westen. Versuche, die EG bzw. EU zur Sozialunion weiterzuentwickeln, stießen auf zahlreiche Widerstände kapitalistischer und wirtschaftsliberaler Kräfte.
Mit den Erweiterungen in Südeuropa und besonders durch die Osterweiterung wurden auch die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten so groß, dass eine Ausweitung sozialer Standards oder gar ihre Harmonisierung auf höchstem Niveau noch weniger realistisch wurde, obgleich dies im gemeinsamen Binnenmarkt umso notwendiger gewesen wäre.
Ralf Krämer kam über die Jusos und die SPD zur Wahlalternative. Als deren Vorstandsmitglied war der Gewerkschaftssekretär und Sozialwissenschaftler maßgeblich an der Fusion mit der PDS zur Linkspartei beteiligt. Krämer gehört dem Sprecherkreis der Strömung Sozialistische Linke an. Er befasst sich seit Langem mit Wirtschaftspolitik und Kapitalismustheorie. Der nebenstehende Text ist ein Auszug aus dem soeben bei VSA in Hamburg erschienenen Band: »Kapitalismus verstehen. Einführung in die Politische Ökonomie der Gegenwart« (256 Seiten, 16,80 Euro).
Zum zentralen Projekt der EU wurde seit den 1990er Jahren auf Basis des Maastricht-Vertrages von 1992 die fortschreitende Durchsetzung und Vertiefung des europäischen Binnenmarktes. Dessen Kern sind die vier »Grundfreiheiten«: des Warenverkehrs, der Personen und besonders der Arbeitskräfte, der Dienstleistungen und des Kapitalverkehrs. Als Ziel formulierte die Lissabon-Strategie 2000 die Entwicklung der EU zum »wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt«. Das Unionsrecht auf Grundlage der Verträge (Primärrecht) und der Verordnungen, Richtlinien und weiteren Beschlüsse der EU (Sekundärrecht) und seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) haben in ihren Anwendungsbereichen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
In der heutigen EU werden die Binnenmarktfreiheiten des Kapitals über soziale und demokratische Rechte gestellt, auch wenn diese in einzelstaatlichen Gesetzen garantiert sind. Der Europäische Gerichtshof hat den Vorrang der Binnenmarktfreiheiten in den vergangenen Jahren mit etlichen Urteilen klar gemacht. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge betrachtet es als ihre Aufgabe, die Vertiefung des Binnenmarktes mit immer neuen Richtlinienentwürfen voranzutreiben.
Das bedeutet fortschreitende Liberalisierung und Marktöffnung bisher regulierter Bereiche, etwa der Daseinsvorsorge. In den Mitgliedstaaten errungene soziale Rechte und Regulierungen werden fortschreitend unter Druck gesetzt, insbesondere wenn die Unternehmen Regelungen des Herkunftslandes auch in anderen EU-Staaten anwenden können.
Bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie konnte gesellschaftlicher Widerstand 2006 das Schlimmste verhindern. Doch die EU-Kommission kommt mit immer neuen Richtlinienentwürfen: zur öffentlichen Vergabe und Konzessionen, zu den Hafendiensten, den Bodendiensten an Flughäfen, zu den Eisenbahnen usw. Auch in der Sozialpolitik, einem Feld, in dem die EU keine formelle Regelungskompetenz hat, macht die Kommission Druck auf die Mitgliedstaaten, um »Flexibilität« und private Anbieter zu fördern und den Sozialstaat zu begrenzen. Bei der Rente geht es um die Erhöhung des Eintrittsalters, die Senkung des Niveaus in Richtung einer Mindestsicherung und die Förderung privater kapitalgedeckter Altersvorsorge. In der Krankenversicherung werden das Zurückschneiden von Leistungskatalogen, höhere Zuzahlungen und die Förderung privater Anbieter vorangetrieben. Auf dem Arbeitsmarkt geht es beschönigend um »Flexicurity«. Gemeint sind weniger Kündigungsschutz, die Lockerung von Arbeitszeitbegrenzungen und ein geringeres Arbeitslosengeld für Langzeiterwerbslose. Mit der »REFIT-Initiative« sollen die Arbeitsgesetzgebungen »entbürokratisiert« werden, was faktisch Abbau von Schutzrechten bedeutet.
1990 wurde zudem beschlossen, als Ergänzung zum Binnenmarkt eine Europäische Währungsunion zu bilden. Auf dieser Grundlage wurde 1999 der Euro als gemeinsame Währung zunächst als Buchgeld, ab 2002 auch als Bargeld eingeführt. Es beteiligten sich daran zunächst zwölf Länder, weitere kamen hinzu, sobald sie die Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages erfüllt hatten. Seit 2015 sind es 19 Länder, die innerhalb der EU die Euro-Gruppe bzw. den Euro-Raum bilden. Weitere EU-Staaten werden ggf. folgen, nur Großbritannien, Dänemark und Schweden haben sich das Recht auf eine eigene Währung vorbehalten.
Seit 2009 wird der Euro-Raum von einer anhaltenden Krise geprägt, die den Bestand der gemeinsamen Währung schon mehrfach in Frage stellte. Ausgangspunkt waren seit Ende 2009 wachsende Probleme Griechenlands, an den Finanzmärkten neue Kredite zur Deckung seiner Staatsdefizite zu bekommen.
Internationale Großanleger begannen, auf eine Staatspleite und gegen den Euro zu spekulieren. Im Mai 2010 wurde das erste »Rettungspaket« für den Euro geschnürt, aus dem Griechenland seinen Schuldendienst refinanzieren konnte. Durch die Vermeidung einer Insolvenz Griechenlands wurde so erreicht, dass die Vermögen der Gläubiger Griechenlands, insbesondere auch großer Banken in Deutschland, Frankreich und anderen EU-Staaten, gerettet wurden, die ansonsten hätten abgeschrieben werden müssen.
Als so genannter Rettungsschirm wurde die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF und 2012 der Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM aufgespannt, mit einer Kapitalausstattung von 700 Milliarden Euro, die nötigenfalls mit Krediten auf 2000 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Die Nutzung dieser Finanzmittel ist verbunden mit harten Auflagen für die »Programmländer«, öffentliche Ausgaben und Löhne zu kürzen und Privatisierungen und andere neoliberale »Strukturreformen« durchzuführen. Zur Umsetzung und Kontrolle wurde eine »Troika« aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds eingesetzt.
In den folgenden Jahren mussten auch Irland, Portugal und Spanien sowie Zypern den Euro-Rettungsschirm in Anspruch nehmen und sich dafür einem von der Troika beaufsichtigten Kürzungs- und »Reformprogramm« unterwerfen. Griechenland erhielt 2012 einen Schuldenerlass von etwa 30 Prozent, seitdem liegen etwa 80 Prozent der griechischen Staatsschulden bei öffentlichen Gläubigern, überwiegend bei den Europäischen Rettungsschirmen und der EZB. In Irland, Spanien und Zypern war der drohende Zusammenbruch der Banken und ihre Rettung durch die Staaten der Grund der Krise.
Neben der Bildung der EU-Rettungsschirme waren die Aktionen der Europäischen Zentralbank (EZB) entscheidend für die bisherige Bewältigung der Euro-Krise. Sie hat im Umfang von mehreren hundert Milliarden Euro Staatsanleihen aufgekauft, um deren Kurse zu stützen und Zinsen zu senken, und den Banken zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Rolle zur Beruhigung der Finanzmärkte und Stabilisierung des Euro spielte die Äußerung des EZB-Präsidenten Mario Draghi im Juli 2012, die EZB werde und könne alles tun, was notwendig sei, um den Euro zu erhalten. Seitdem sanken die Zinsen für Staatsanleihen von Euro-Staaten auf historisch niedrige Werte ab.
Ein grundlegendes Problem der Euro-Zone wurde damit zunächst in den Hintergrund gedrängt. Eigentlich können nämlich Staaten, die im Wesentlichen in ihrer eigenen Währung verschuldet sind - und Schulden der Euro-Staaten sind im Wesentlichen in Euro -, gar nicht pleitegehen. Denn ihre Zentralbank ist in der Lage, jederzeit genug Liquidität zu schaffen und nötigenfalls selbst die Staatsanleihen zu kaufen.
Doch im Euro-System können die Zentralbanken der Einzelstaaten diese Funktion nicht wahrnehmen. Ihre eigene Währung wirkt für die Einzelstaaten und ihre Zentralbanken so wie eine fremde Währung, weil ihre Liquiditätsversorgung von der EZB abhängt. Zudem ist ihnen und der EZB der direkte Ankauf von Staatsanleihen durch die dem Euro-System zugrunde liegenden Verträge verboten. Deshalb waren Spekulationen gegen den Euro möglich und es wurde für Aufkaufprogramme der Umweg über die Geschäftsbanken und die Finanzmärkte genommen. Diese haben davon profitiert, weil sie sehr zinsgünstige Liquidität in Wertpapiere mit höherer Rendite anlegen konnten. In den USA, Japan und Großbritannien dagegen finanzieren die Zentralbanken direkt die Staatsverschuldung.
Die »Rettungspolitik« der Euro-Staaten und der EZB haben Staatspleiten und einen Zerfall des Euro-Raumes bisher verhindert und die Vermögen der Gläubiger gerettet. Die ökonomischen und sozialen Krisen dauern indes an oder wurden sogar verschärft. Die von der Troika kontrollierten »Programmländer« wurden mit neoliberaler Politik der Kürzung der Staats- und Sozialausgaben und der Löhne in ökonomische Krisen und soziale Verelendung gestürzt.
Etwa 80 Prozent der »Hilfsgelder« für Griechenland flossen in den Finanzsektor, sie wurden weder zur Unterstützung der notleidenden Teile der Bevölkerung noch zur Stärkung der Wirtschaft verwandt. Die Wirtschaftsleistung schrumpfte über mehrere Jahre, im Extremfall Griechenland um ein Viertel. Die Erwerbslosigkeit explodierte, in Griechenland und Spanien auf über 25 Prozent, die Jugenderwerbslosigkeit sogar auf etwa 50 Prozent. In Griechenland haben große Teile der Bevölkerung keine Gesundheitsversorgung mehr. Trotz der rabiaten Kürzungen bei Löhnen, Renten und Sozialleistungen ist die Staatsverschuldung weiter gestiegen. Einerseits schrumpften auch die Steuereinnahmen, andererseits die Wirtschaftsleistung und damit der Nenner der Verschuldungsquote.
Auch im Euro-Raum und in der EU insgesamt haben die politisch dominierenden Kräfte, getrieben besonders von der deutschen Regierung, als Generallinie eine neoliberale Austeritätspolitik, also eine Spar- oder besser gesagt Kürzungspolitik, durchgesetzt. In der Folge verharrte der Euro-Raum insgesamt in ökonomischer Stagnation. Der Bankensektor ist weiterhin erheblich von ausfallenden Krediten bedroht und krisenanfällig. Die geplante Bankenunion wird erneute Finanzkrisen und die Bedrohung der Staatsfinanzen durch Bankenrettung nicht verhindern können. Die Kreditvergabe der Banken an die Unternehmen ist schwach, was allerdings in hohem Maße an deren schwacher Investitionsneigung aufgrund der schwachen Nachfrage liegt. Seit 2013 ist die Inflationsrate immer tiefer unter die Zielmarke von knapp zwei Prozent gerutscht, seit Ende 2014 sinkt der Verbraucherpreisindex: Es droht anhaltende Deflation.
Um der Deflation entgegenzuwirken und die Kreditvergabe für Investitionen anzuschieben, hat die EZB im Januar 2015 beschlossen, von März 2015 bis September 2016 im Umfang von 1,1 Billionen Euro Staatsanleihen und andere Wertpapiere zu kaufen. Diese Politik des »Quantitative Easing« ist allerdings relativ zur Größe des Wirtschaftsraums nicht mehr, als was andere große Notenbanken schon vor Jahren gemacht haben. Die Leitzinsen wurden bereits 2012 auf nahe Null gesenkt, seit Juni 2014 müssen die Banken sogar einen Strafzins von 0,1 Prozent bzw. seit September 2014 0,2 Prozent zahlen, wenn sie überschüssige Liquidität bei der EZB parken. Das Anleihenkaufprogramm hat problematische Nebenwirkungen: Die Preise für Vermögensanlagen und damit die Ungleichheit der Verteilungsverhältnisse werden erhöht, während normale Spareinlagen nichts mehr abwerfen. Der Euro verliert gegenüber anderen Währungen an Wert, was die Gefahr eines internationalen Abwertungswettlaufs erhöht.
Vor allem aber ist nicht zu erwarten, dass die angestrebte Wirkung erzielt und die Krise damit überwunden wird. Der Euro-Raum befindet sich in der schon von Keynes beschriebenen Situation einer Liquiditätsfalle: Zusätzliche Liquidität allein führt nicht zu höheren Ausgaben und damit auch nicht zu steigenden Preisen. Das Zinsniveau ist bereits so niedrig, dass wirksame weitere Senkungen nicht mehr möglich sind. Die Geldpolitik ist weitgehend machtlos. Notwendig ist eine massive Ausweitung der Nachfrage durch expansive Finanzpolitik, also steigende Staatsausgaben, und durch steigende Löhne. Das Anleihenkaufprogramm der EZB ist aber daran geknüpft, dass die Krisenstaaten an der ihnen aufgezwungenen Kürzungs- und Schrumpfpolitik festhalten.
Das Zwei-Billionen-Euro-Programm der EZB wirkt einerseits stabilisierend gegen Crash und große Krise, andererseits hat es negative Wirkungen, denn es setzt die Austerität und Umverteilung nach oben fort. Die Finanzierung öffentlicher Ausgaben durch die EZB wäre die weit bessere Alternative.
Es ist angesichts dieser real widersprüchlichen Wirkungen der Politik nicht verwunderlich, dass es auch in gewerkschaftlichen und linken Kreisen unterschiedliche Bewertungen gibt. Auf jeden Fall gäbe es die weitaus sozialere und wirksamere Alternative, das zusätzliche Geld nicht den Banken, sondern direkt oder über eine zwischengeschaltete öffentliche Bank den Staaten der EU zur Finanzierung öffentlicher Zukunftsinvestitionsprogramme und anderer notwendiger Ausgaben zu geben. Entscheidend zur Überwindung der Stagnation bleibt die Beendigung der Austeritätspolitik. Die im Februar 2015 gebildete neue Regierung Griechenlands unter Führung der Linkspartei SYRIZA ist daher ein Hoffnungsschimmer und ein Ansporn für die sozialen Kräfte der ganzen Euro-Zone, weil sie auf ein Ende der Kürzungspolitik nicht nur in Bezug auf Griechenland drängt.
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