Schlappe für Berlin im Streit um Post-Subventionen
EU-Gericht gibt Brüssel Recht
Luxemburg/Bonn. Im europäischen Rechtsstreit um Subventionen für die Deutsche Post hat Berlin eine Niederlage eingesteckt. Deutschland habe nicht alles getan, um einen Beschluss der EU-Kommission gegen rechtswidrige Subventionen für das Unternehmen umzusetzen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-674/13). Damit setzte sich die Kommission mit ihrer Klage gegen Berlin durch. Die Deutsche Post erwartet nach eigenen Angaben aber keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Nach Ansicht der EU-Behörde hatte Berlin der Deutschen Post durch rechtswidrige Beihilfen einen unfairen Vorteil verschafft. Die Kommission forderte Deutschland deshalb 2012 auf, die Subventionen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro von der Post zurückzuverlangen.
Die Post zahlte nach Ansicht der Kommission aber zu wenig. Denn die EU-Behörde und Berlin sind sich nicht einig darin, wofür die Bundesrepublik eigentlich Geld zurückverlangen muss. Deutschland argumentierte, für einen Teil der Paket-Dienste der Post sei eine Rückforderung unnötig gewesen.
Ein Post-Sprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, die Bundesnetzagentur habe inzwischen die vom EuGH verlangte Marktabgrenzung vorgenommen. Das Ergebnis entspreche jedoch dem, was die Bundesregierung bisher gefordert habe. »Mit weiteren Nachzahlungen rechnen wir daher nicht.« Die Post zahlte nach eigenen Angaben nach dem Kommissions-Beschluss rund 353 Millionen Euro an den Bund.
Der Rechtsstreit um die Beihilfeentscheidung ist mit dem Urteil aber längst nicht beendet. Denn die Bundesregierung und die Post haben gegen die Entscheidung Klage beim EU-Gericht Erster Instanz eingelegt. Dieses Verfahren dürfte sich noch länger hinziehen. dpa/nd
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