Suche nach richtigem Partner

Hausbau

  • Lesedauer: 3 Min.
«Wir wollen ein Haus bauen!» Angebote gründlich zu prüfen, schützt vor unliebsamen Überraschungen. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage Mit wem?« Tipps vom Bauherren-Schutzbund (BSB).

Verbraucher müssen aus zahlreich Hausangeboten einen geeigneten Baupartner finden. Die Bewertung von Vertragsentwürfen sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen, die die meisten das erste Mal im Leben vor sich liegen haben, ist nicht leicht. Oft lassen sich Angebote schwer vergleichen. Was sich für baufachliche Laien gut anhört, kann in der Umsetzung in bösen Überraschungen enden.

Worauf kommt es an?

Fallstricke, die in gängigen Vertragsformulierungen lauern, müssen erkannt und vor der Unterschrift ausgemerzt werden. Das erfordert gründliches Prüfen und konsequentes Verhandeln des Bauvertrages.

Vorsicht: Ein Festpreis ist oft nur zeitgebunden

Der Slogan »Bauen zum Festpreis« trifft den Nerv privater Bauherren, die nach Kostensicherheit suchen. Doch längst nicht in allen Verträgen gilt der Pauschalfestpreis für die gesamte Bauphase. Oft wird er nur über einen begrenzten Zeitraum garantiert. Kommt es zu Verzögerungen bei der Baugenehmigung oder dem Baufortschritt, kann diese Zeit schnell überschritten werden. Es droht spürbarer Kostenaufschlag.

Zudem bezieht sich der Festpreis nur auf den in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsumfang. Hier müssen die eigenen Wünsche rechtzeitig eingebracht werden, damit sie Bestandteil des Festpreises werden. Leistungen und gewünschte Ausstattungsqualität müssen deshalb vor Vertragsabschluss detailliert vereinbart werden. Änderungen in der Bauphase werden teuer.

Vorsicht bei Planung inklusive

Komplettanbieter werben gern damit, dass auch Planungsleistungen im Preis enthalten sind. Allerdings werden im konkreten Angebot oft nur allgemeine Aussagen zu deren Umfang gemacht. So werden Ausführungspläne nicht als Leistungsbestandteil benannt, obwohl sie von den meisten Landesbauordnungen gefordert werden. Immer komplexer werdende Anforderungen an die Haustechnik erfordern Fachplanungen. Auch braucht es Klarstellung, wer dafür Verantwortung und Kosten trägt. Zudem sollte im Vertrag eindeutig geregelt sein, welche Unterlagen den Bauherren auszuhändigen sind.

Schlüsselfertig Bauen nicht eindeutig definiert

Schlüsselfertig bauen suggeriert, dass sich die Firma um alles kümmert. Doch der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Der Auftragnehmer schuldet nur das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbart ist.

Taucht etwa der Begriff »bauseits« auf, ist diese Leistung Sache der Bauherren - etwa der Erdaushub für Fundament oder Keller. Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Abwasser gehören zumeist nicht zum Leistungsangebot, obwohl ohne diese Anschlüsse ans öffentliche Netz kein Haus funktionstüchtig ist. Oft fehlen auch die Maler- und Belagsarbeiten. Viele Angebote weisen deutliche Unterschiede im zugesicherten Fertigstellungsgrad auf.

Ernst nehmen: Zahlung nach Baufortschritt

Beim Prüfen der Zahlungspläne ist größte Aufmerksamkeit geboten. Scheinbar unwichtige Formulierungsunterschiede können gravierende Folgen haben. Verbraucher sind gegenüber den Baupartnern nicht in finanzieller Vorleistungspflicht. Im Zahlungsplan geforderte Raten müssen dem Wert der erbrachten Leistungen entsprechen. Nicht selten werden geforderte Abschläge zu hoch angesetzt, Bauherren überzahlen damit. Auch auf den Zeitpunkt der Ratenzahlung ist zu achten. Soll etwa vor Beginn des Fenstereinbaus für diese gezahlt werden, gehen Bauherren in Vorleistung.

Noch ein Hinweis: Laut BGB haben privaten Bauherren das Recht, von ihrem Auftragnehmer eine auf den Werkvertragspreis bezogene 5-prozentige Fertigstellungssicherheit zu erhalten. Die Bauunternehmer können dafür eine Fertigstellungsbürgschaft oder die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes wählen. BSB/nd

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