In Gottes Hand
Bernd Kammer über die unergründlichen Wege der Justiz
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Man weiß nie, was auf einen zukommt. Was sich aber derzeit in Sachen Mietspiegel vor Berliner Gerichten abspielt, ist besonders verwirrend: Ist dieses Zahlenwerk nun ein verlässliches Mittel, das Vermietern anzeigt, bis zu welcher Höhe sie die Miete erhöhen können? Und können sich Mieter darauf berufen, wenn sie sich abgezockt fühlen?
Unterschiedliche Urteile von Berliner Gerichten haben zur Verunsicherung vor allem der Mieter beigetragen. Und das ausgerechnet in dem Moment, als mit Erscheinen des neuen Mietspiegels und dem Einführen der Mietpreisbremse das Gegenteil notwendig wäre. Kaum ein Mieter wird gegen eine überteuerte Miete vorgehen, wenn er davon abhängig ist, vor welchem Gericht er landet. Vermieterverbände haben angesichts der Lage schon angekündigt, die Mietpreisbremse zu ignorieren.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11. Mai, dem Mietspiegel seine Qualifizierung abzuerkennen und ihn so unbrauchbar zu machen, mag ein Ausrutscher sein. In der Mehrzahl der Fälle haben ihn die Gerichte anerkannt. Dass die Justiz sich darüber in Schweigen gehüllt hat, kritisiert der Mieterverein zu Recht. Der Vorgang zeigt aber vor allem, dass die Erarbeitung von Mietspiegeln nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden darf, sondern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden muss. Dabei ist der Bund gefragt. Hoffnung macht immerhin, dass der Bundesjustizminister dafür eine Arbeitsgruppe einberufen hat.
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