Keine Angst mehr vorm Nachbarn
Neues Clubkataster soll die etablierten Läden in der Innenstadt vor Verdrängung schützen
Der »Knaack«-Club in Prenzlauer Berg galt als Beispiel für das spröde, alternative Flair der Berliner Partykultur. Doch seine Beliebtheit half am Ende nicht: Nach Lärmbeschwerden von neuen Nachbarn musste er schließen. Und ob beim legendären »SO36«, der Drum-and-Bass-Adresse »Icon«, der Schwulenbar »Zum schmutzigen Hobby« und dem nobel-szenigen »Soho House«: Anwohnerbeschwerden sind in Berlin häufiger geworden. Aber: Nun soll es eine gesicherte Zukunft für die Clubs geben.
Schicksale wie das vom »Knaack« sollen mithilfe eines »Clubkatasters« künftig verhindert werden, wie Lutz Leichsenring, Vorstandsmitglied des Branchenverbands »Clubcommission«, bei der Präsentation des Projekts erklärt. Das Kataster ist ein Verzeichnis von Berliner Clubs und anderen Orten, an denen laute Musik gespielt wird. Es soll ihnen Bestandsschutz bieten. Die Datenbank in Form eines Stadtplans ist nun im Internet zu finden.
»Das ist nicht geplant als Ausgehtipps für Touristen«, sagt Berlins Musikbeauftragte Katja Lucker. Sie ist Geschäftsführerin des »Musicboard Berlin«, das die Internet-Datenbank bei der »Clubcommission« in Auftrag gegeben hat. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) erklärt: Die Übersicht solle helfen, die sich mit dem Wachstum der Stadt verschärfenden Konflikte zwischen Clubs und Anwohnern besser in den Griff zu bekommen.
Ab sofort müssten sich Bauherren im Kataster über Clubs in der Nähe ihrer geplanten Gebäude informieren. Um eine Baugenehmigung zu bekommen, müssten sie nun Schallschutzgutachten erbringen. Das soll nach der für den Herbst geplanten Novellierung in der Bauordnung stehen. Es gehe darum, die Verdrängung der Clubs in die Außenbezirke zu verhindern, sagte Geisel. »Unser Ziel ist es, Berlin spannend und wild zu halten - bei aller Entwicklung.« Ein Kataster allein reiche aber nicht, kritisiert die Sprecherin für Clubkultur der Grünenfraktion, Katrin Schmidberger. »Berlin braucht einen gesetzlich verankerten Bestandsschutz für Clubs.«
So weit will Geisel nicht gehen, weil in jedem Fall Lärmgrenzwerte nach dem Immissionsschutzgesetz gälten. »Entweder ist ein Club legal, wenn er die Imissionswerte einhält, oder er hält die Imissionswerte nicht ein, dann ist er nicht legal«, sagt er. »Dann können wir auch nicht gesetzlich beschließen, dass er legal ist, weil er nämlich das Schutzgut Wohnen beeinträchtigt.« Man kann im »Clubkataster« die Hotspots des Berliner Nachtlebens als rote Punkte auf der Karte über die Jahre im Zeitraffer sprießen und eingehen sehen - ab 1952, als der »Knaack« eröffnet wurde. Ende 2010 musste er die Segel streichen, nachdem Eigentumswohnungen an der Rückseite des Club-Grundstücks gebaut worden waren und sich die neuen Nachbarn beschwert hatten. Das Oberverwaltungsgericht verordnete ein Drosseln des Lärms. In Zimmerlautstärke konnte es für den Club aber nicht weitergehen. Allerdings scheint es sich nun für den »Knaack« noch zum Guten zu wenden: Es hat sich am Mauerpark ein Standort für einen Neubau gefunden. dpa www.clubkataster.de/
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