Neues Kapitel für Arbeitgeber im Arbeitsschutz
Was ändert sich für die Verbraucher mit dem 1. Juni 2015?
1. Neue Verordnung zur Betriebssicherheit: Eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus dem Bundesarbeitsministerium, die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist, soll Unfällen und Gesundheitsschäden in Betrieben vorbeugen. Damit beginnt für Arbeitgeber ein neues Kapitel im Arbeitsschutz.
So müssen beispielsweise Aufzüge künftig eine TÜV-Plakette tragen. Die Plakette zeigt den nächsten Prüftermin an. Aufzüge müssen ab dem 1. Juni 2015 mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.
Neue Bestimmungen gelten auch für Paternoster-Aufzüge. Ab 1. Juni 2015 dürfen sie nur noch von denen genutzt werden, die zuvor eine Einweisung erhalten haben - etwa Beschäftigte in einem Bürohaus. Besucher dürfen sie dagegen nicht mehr betreten.
Diese Bestimmung hat viel Unmut ausgelöst, so dass inzwischen an einer Novellierung der Verordnung gearbeitet wird. Geplant ist, dass es Ausnahmen von der Paternoster-Einschränkung geben soll. Verstöße gegen die Prüf- und Sorgfaltspflichten der BetrSichV gelten künftig als Ordnungswidrigkeiten und können strafrechtlich verfolgt werden.
2. Kennzeichnung von Gefahrenstoffen: Seit Monatsbeginn gelten neue Regeln für Warnhinweise auf Reinigungsmitteln. Die quadratischen Hinweise mit schwarzen Zeichen auf orangefarbenem Grund verschwinden. Neu sind schwarze Zeichen auf weißem Untergrund umrandet von einer roten Raute. Hintergrund: Die Vereinten Nationen wollen die Kennzeichnung für chemische Stoffe und Gemische weltweit vereinheitlichen. Insgesamt gibt es sechs neue Zeichen, zum Beispiel soll ein toter Fisch vor einem Baum vor Umweltgefahren warnen, wenn das Mittel sorglos weggekippt wird.
Eine neue Kennzeichnungspflicht gilt ab 1. Juni auch für Backofensprays, Geschirrreinigertabs, Lacke und Klebstoffe. Gefährliche Gemische von Chemikalien werden nach Angaben der Bundesregierung neu eingestuft und sind einheitlich zu kennzeichnen. Verpackungen müssten deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen und Informationen über die sichere Verwendung liefern.
3. Änderung bei Nahrungsmitteln: Ab 24. Juni 2015 müssen Gen-Pollen im Honig EU-weit nicht mehr gekennzeichnet werden. Pollen gelten dann nicht mehr als »Zutat« im Honig, sondern als »natürlicher Bestandteil« und müssen demnach auch nicht mehr in der Zutatenliste aufgeführt werden.
4. Entzug des Personalausweises: Die deutschen Behörden können gewaltbereiten Islamisten künftig für bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen, um sie an der Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder den Irak zu hindern. Die Betroffenen sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen.
5. Zahlung der Ghettorente: Ab 1. Juni ist die Zahlung der Ghettorente auch nach Polen möglich. Aufgrund eines deutsch-polnischen Abkommens können deutsche Renten aufgrund von Beschäftigung in einem Ghetto auch an Menschen gezahlt werden, die in der Republik Polen leben. Nach Angaben der Bundesregierung dürfte es sich um einige hundert Personen handeln. AFP/nd
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