Verdrängung nicht gestoppt
Bernd Kammer über die ganz konkrete Wohnungsnot
Die Mieten in Berlin steigen rasant, was besonders Bezieher von Hartz IV vor große Probleme stellt. Ihre Mietbelastung liegt oft bereits bei 40 bis 50 Prozent der Transferleistungen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundessozialgericht die Berliner Regelungen zur Kostenübernahme kippte, womit es keine rechtssichere Grundlage zur Übernahme der Unterkunftskosten gab.
Mit der neuen Senatsverordnung hat sich die Situation der Betroffenen kaum verbessert. Der Sozialsenator preist zwar, dass die Richtwerte jetzt um vier Prozent höher liegen als die Werte, die noch auf dem Mietspiegel von 2013 beruhten. Doch seitdem haben sich die Mieten in Berlin insgesamt um 5,4 Prozent erhöht. Die Mieten von Hartz-IV-Empfängern dürfen also weniger steigen. Damit wird der Wohnraum, der für Bedürftige zur Verfügung steht, immer knapper. Wollen sie nicht aus ihrer Wohnung verdrängt werden, müssen sie aus ihrem knappen Regelsatz auch noch die Miete mitfinanzieren. Der Berliner Mieterverein nennt das einen Skandal. Das erklärt auch, warum sich die Umzüge bisher in Grenzen halten.
So paradox es klingt: Auch wenn Arbeitslose oder Rentner in Sozialwohngen leben, haben sie ein Problem. Denn diese Mieten liegen meist über denen im freien Wohnungsbau. Wenigstens dürfen diese Mieter jetzt die Richtwerte etwas überziehen. Unberücksichtigt ließ der Senat dagegen die Mieten in besseren Wohnlagen und vor allem die Preise, die bei Neubezug einer Wohnung fällig werden. Die liegen bis zu 30 Prozent über den Richtwerten. Die Betroffenen haben also kaum eine Chance, eine neue Wohnung zu finden. Der Mieterverein hatte deshalb einen »Wiedervermietungszuschlag« vorgeschlagen.
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