Richter wollen mehr Geld

Verfahren könnte teuer werden für Sachsen-Anhalt

  • Petra Buch, Halle
  • Lesedauer: 2 Min.

Es geht ums Prinzip: Am Mittwoch beginnt am Verwaltungsgericht Halle ein Verfahren mit besonderer Tragweite. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 5. Mai müssen Richter und Staatsanwälte ihrem Amt angemessen entlohnt werden. (Az.: 2 BvL 3/12). Im konkreten Fall erklärte das höchste deutsche Gericht die Bezahlung der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt für zeitweise viel zu gering und damit verfassungswidrig.

»Konkret geht es bei uns vor dem Verwaltungsgericht um die Klagen von drei Richtern und einem Staatsanwalt, die bis nach Karlsruhe gegangen waren«, sagte Gerichtssprecher Volker Albrecht der dpa. Die Klagen richten sich dabei gegen das Landesfinanzministerium von Sachsen-Anhalt.

Das oberste Gericht war zu der Auffassung gekommen, dass das Land Sachsen-Anhalt diesen vier Klägern in der Zeit von 2008 bis 2010 zu wenig gezahlt hat. Zudem legte das Bundesverfassungsgericht erstmals Kriterien für die Mindestbesoldung dieser Berufsgruppen fest. Nach diesem Grundsatzurteil sei Sachsen-Anhalt auch im Zugzwang, ein neues Besoldungsgesetz zu erlassen, erklärte Albrecht die Folgen. Das Verwaltungsgericht in Halle hatte die Verfahren vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst ausgesetzt.

Profitieren würden nun die Kollegen in Sachsen-Anhalt, die ebenfalls gegen ihre Bezahlung geklagt haben und deren Verfahren noch offen sind, hatte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe erklärt. Voraussetzung: Ihre Ansprüche sind nicht zwischenzeitlich verjährt. Dies müsse man von Fall zu Fall prüfen, erklärte Albrecht.

Wie viel die bundesweit etwa 20 000 Richter und 5000 Staatsanwälte verdienen, ist seit 2006 je nach Bundesland unterschiedlich. In Karlsruhe ging es vor allem um die unterste Besoldungsstufe R1, nach der die meisten Richter und Staatsanwälte bezahlt werden.

In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des Justizministeriums rund 840 Richter und Staatsanwälte. Das Einstiegsgehalt eines Richters beträgt laut Deutschem Richterbund nach dem Besoldungsgesetz rund 3600 Euro und liegt damit im unteren Mittelfeld der Bundesländer. dpa/nd

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