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Ist Gurlitts Testament wirksam?

Gutachter beauftragt

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Erbstreit um die wegen Nazi-Raubkunstverdachts umstrittene Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt hat das Oberlandesgericht München (OLG) einen Gutachter beauftragt. Das teilte Gerichtssprecher Wilhelm Schneider am Freitag mit. Gurlitts Cousine macht nach wie vor Ansprüche auf das Erbe geltend, das Gurlitt per Testament dem Kunstmuseum Bern vermachte.

Das Amtsgericht München hatte im März den Antrag der Cousine auf einen Erbschein abgelehnt und erklärt, es halte das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben für wirksam. Das OLG hat nun einen Psychiater beauftragt. Dieser soll klären, ob Gurlitt bei der Erstellung seines Testaments am 9. Januar 2014 testierfähig war.

Das Gutachten werde nicht vor Oktober dieses Jahres fertig sein, teilte das OLG mit. Erst nach einer endgültigen Entscheidung über das Testament kann das Museum die Erbschaft antreten. dpa/nd

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