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Kartellamt schafft Unruhe im Wald

Staatliche Forstbetriebe der Bundesländer sehen eines ihrer Kerngeschäfte in Frage gestellt

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Kartellamt hat eine Entscheidung gegen den Forst in Baden-Württemberg gefällt. Förster in ganz Deutschland sehen ihre staatlichen Unternehmen vor großen Veränderungen - so auch in Thüringen.

Nachdem das Bundeskartellamt dem Landesforst Baden-Württemberg dieser Tage einen zentralen Teil seiner Geschäftstätigkeit verboten hat, wächst bei Förstern die Sorge, die Forstverwaltungen in vielen Bundesländern könnten völlig neu organisiert werden müssen - mit weitreichenden Konsequenzen für die Nutzung des Waldes und die Förster selbst. Unter anderem in Thüringen gibt es solche Ängste, weil der Thüringer Forst im Kern genauso arbeitet wie der Landesforst Baden-Württemberg.

Sollten die Forderungen des Bundeskartellamts umgesetzt werden müssen, führe das zur »vollständige Zerschlagung der Forststruktur« in Baden-Württemberg, heißt es vom Bund Deutscher Forstleute (BDF). »Das Bundeskartellamt stellt in seiner Verfügung erneut zur Schau, dass es von einer umfassenden nachhaltigen Forstwirtschaft mit wesentlichen Anteilen von Gemeinwohlfunktionen keine Ahnung hat«, sagt der Bundesvorsitzende dieser Gewerkschaft, Hans Jacobs. Das Kartellamt torpediere eine verantwortungsvolle Waldwirtschaft. Die Behörde hatte in einer vor einigen Tagen veröffentlichten Entscheidung abschließend verfügt, dass der Landesforst Baden-Württemberg nicht mehr wie bisher Holz aus dem Staatswald des Bundeslandes und gleichzeitig Holz aus Kommunal- und Privatwäldern vertreiben darf. Nach Auffassung der Behörde verstößt das gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Weil der Wald ein Wirtschaftsfaktor sei, müssten auch dort wettbewerbliche Grundsätze gelten, hatte der Präsident des Amtes, Andreas Mundt, zur Begründung erklärt.

Der BDF kritisiert diese Sicht als »neoliberal«. Aus Thüringer Forstkreisen heißt es, nach der Entscheidung der Kartellbehörde sei auch die derzeitige Forststruktur im Freistaat kaum zu halten, sollte die Einschätzung des Bundeskartellamtes auch vor Gericht Bestand haben. Baden-Württemberg hat angekündigt, gegen den Bescheid der Kartellwächter Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Wenn festgestellt werde, dass es gegen Kartellrecht verstoße, Holz aus verschiedenen Eigentumsverhältnissen gemeinsam zu vertreiben, dann werde dies auch in Thüringen nicht mehr möglich sein, wo das genau so geschehe. Eine mögliche Folge sei, dass dann eine zweite Forstverwaltung in Thüringen aufgebaut werden müsse, die sich um die Vermarktung von Holz aus privatem und kommunalem Eigentum kümmere. Dies werde die Bewirtschaftung der Wälder nicht nur teurer machen, sondern auch Arbeitsplätze bei der Anstalt des öffentlichen Rechts gefährden, als die der Thüringer Forst als staatliches Unternehmen aufgebaut ist.

Zwar sagt ein Sprecher des Bundeskartellamtes, aktuell führe die Behörde »keine Verfahren im Zusammenhang mit der Holzverwaltung in anderen Bundesländern«. Aber auch im für Forst zuständigen Thüringer Infrastrukturministerium hält man Auswirkungen der Entscheidung gegen Baden-Württemberg auf den Freistaat für möglich. Der Beschluss des Bundeskartellamtes gebe eine Richtung vor, »die auch die Forstverwaltung in Thüringen berühren kann«, sagt eine Sprecherin des Ressorts. Schon in der Vergangenheit habe das Bundeskartellamt gegen den Thüringer Forst ermittelt; wie auch gegen den Forst von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz - und eben Baden-Württemberg.

Sollte die Forstverwaltung in Thüringen wegen der Einschätzung des Bundeskartellamtes wirklich umgebaut werden, würde das auch einem Ziel aus dem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag im Land widersprechen. Dort heißt es: »An der eigentumsübergreifenden Holzvermarktung soll festgehalten werden.«

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