Etwas tun gegen Jobcenter-Willkür

Erfahrungsaustausch von Erwerblosen in Meißen

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Erwerbslose haben allerlei Ärger mit dem Jobcenter in Meißen . Bei einem Treffen vereinbarten Betroffene, sich künftig gegenseitig zum Amt zu begleiten.

Der Runde, die sich im Vereinshaus des Kleingartenvereins Meißen traf, war nicht nach Feiern zumute. Gekommen waren Erwerbslose, um sich über ihre Konflikte mit dem Jobcenter Meißen auszutauschen. Initiator des Treffens war Stefan Klaussner (Name geändert), der im Erwerbslosenforum Deutschland seine Auseinandersetzung mit dem Jobcenter der sächsischen Stadt als »Fortsetzungsgeschichte in 6 Akten« veröffentlicht hatte.

Der Ärger begann, als sich Klaussner als Webdesigner selbstständig machen wollte. Er habe eine Webseite ins Netz gestellt, um zu sehen, »ob es überhaupt eine Nachfrage gibt«. Das Jobcenter unterstellte ihm, mit der Webseite Geld zu verdienen, das er nicht angegeben habe. Seine Leistungen wurden gestrichen, neue Anträge nicht beantwortet. Da die Zahlungen ausblieben, machte Klaussner Mietschulden. Im Wiederholungsfall droht ihm die Kündigung. Besonders empört ist er darüber, dass auch sein Sohn aus erster Ehe und seine jetzige Ehefrau unter der Leistungsverweigerung zu leiden haben.

Das Jobcenter hingegen macht Klaussner für die Probleme verantwortlich. Er habe die Existenz der Webseite nicht gemeldet und sei damit seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen.

Der Fall wurde juristisch geklärt: Das Dresdener Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter zur Zahlung der vorenthaltenen Leistungen, denn der Verdacht, Klaussner verfüge über weitere Einnahmen, gehe nicht über Vermutungen hinaus. Im Verfahren sei »hinreichend glaubhaft gemacht worden, dass der Antragsteller über keine nennenswerten Vermögenswerte oder Einkommen verfügt, aus denen er seinen Lebensunterhalt und den seines Sohnes zunächst vollständig bestreiten kann«, heißt es in der Urteilsbegründung.

Doch dieser Erfolg beendete den Konflikt nicht. Klaussner soll erneut einen umfangreichen Fragenbogen ausfüllen, indem er unter anderem seine IP-Adressen sowie seine Telefonverbindungen vorlegen sollte. Eine Weigerung bedeutet erneute Leistungskürzungen wegen mangelnder Mitwirkung.

Wie sich bei dem Treffen herausstellte, ist Klaussner nicht der einzige, der mit dem Jobcenter Meißen Probleme hat. Eine Frau berichtete, dass sie und ihre schwer kranke Tochter fast ihre Wohnung verloren hätten, weil das Amt immer wieder Leistungen zu spät oder gar nicht überwiesen habe. In letzter Minute konnte mit Hilfe des Berliner Bündnisses gegen Zwangsräumungen die Obdachlosigkeit verhindert werden. »Das Jobcenter agiert wie eine Dampfwalze«, meinte ein Mann, der im Finanzsektor tätig war, bevor er erwerbslos wurde. »Wenn mal eine Auseinandersetzung erfolgreich beendet wurde, kommt schon der nächste Brief und der Kampf beginnt von Neuem.«

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