Rücktrittsgrund

Velten Schäfer über Harald Ranges Attacke auf den Justizminister

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 2 Min.

Wer noch ein Argument braucht, wieso Generalbundesanwalt Harald Range weg muss, findet dies in dessen Attacke auf den Justizminister. Dass dieser Ranges ungeheuerliche Ermittlungen gegen Journalisten, die Grundrechte verteidigen, per Gutachten zu bremsen versuchte, ist nämlich kein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist das nach Lage der Dinge legitime Eingreifen gegenüber einem politischen Beamten. Man kann den Spieß sogar umdrehen und dem Minister vorhalten, die Attacke auf die Pressefreiheit nicht konsequent gestoppt zu haben.

Deutsche Staatsanwälte sind laut Grundgesetz gerade nicht eindeutig der Jurisdiktion zugeordnet, sondern nehmen zwischen dieser und der Exekutive eine Zwitterposition ein. Etliche Bundesländer haben zumal ihre Generalstaatsanwälte denn auch anders einzuordnen versucht - nicht so der Bund gerade Harald Ranges Posten.

Das lässt sich im Prinzip und aus guten Gründen kritisieren. Dass Range aber gerade jetzt auf Unabhängigkeit pocht, wirft Fragen auf. Etwa die, ob er auch ganz allein entschieden hat, im Gegensatz zu dieser Journalistenhatz in Sachen der sensiblen US-Spionage gegen Deutschland nicht zu ermitteln. War es so, ist seine Amtsführung katastrophal. Sollte er aber darin politischen Direktiven gefolgt sein, die er nun skandalisiert, argumentiert er unendlich verlogen.

Wie man es dreht und wendet: Es kommt bei diesem so ernsthaften Sommertheater nichts anderes heraus als ein ultimativer Rücktrittsgrund.

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