Range-Affäre löst Debatte über des Weisungsrecht aus
Richterbund und Anwaltverein uneins zu Weisungen an Staatsanwälte
Karlsruhe. Nach der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist eine Debatte über die Unabhängigkeit der Strafermittler entbrannt. Während der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, ein Ende des Weisungsrechts der Justizminister gegenüber Staatsanwälten forderte, sprach sich der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, für die Beibehaltung der ministeriellen Dienstaufsicht aus.
Anwalts-Vertreter Schellenberg verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft gemäß der demokratischen Gewaltenteilung zur Exekutive zählt und nicht zur unabhängigen rechtsprechenden Gewalt. Die Staatsanwaltschaft müsse deshalb der Aufsicht und den Weisungen der Justizminister unterliegen. Die Minister trügen dafür die parlamentarische Verantwortung und würden ihrerseits wiederum »durch das Parlament kontrolliert«, erklärte Schellenberg. Würde diese Kontrolle wegfallen, drohe eine »nicht zu akzeptierende Demokratielücke«.
Richterbund-Chef Frank, der Oberstaatsanwalt in Freiburg ist, plädierte demgegenüber dafür, dass Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden künftig von Gerichten überprüft werden und nicht von Justizministern des Bundes oder der Länder: »Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel«, sagte Frank der »Rheinischen Post«.
Dem Südwestrundfunk (SWR) sagte Frank, dass sich Staatsanwälte wegen des überholten Gerichtsverfassungsgesetzes in einer »Zwitterstellung« befänden: Sie sollten objektiv ermitteln, zugleich aber im Zweifel Anweisungen aus den Justizministerien folgen müssen.
Diese Zwitterstellung habe auch im Fall der Ermittlungen von Range gegen Journalisten des Blogs netzpolitik.org zu einem Problem geführt, sagte Frank. Range sei »Teil der Exekutive« gewesen und »streng gesetzesgebunden«, nach der Strafprozessordnung zu ermitteln. Andererseits unterlag er dem Weisungsrecht und stand damit »immer unter der Option politischen Eingreifens«.
Frank verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass bei bedeutsamen Strafverfahren immer wieder der Verdacht einer politischen Einflussnahme aufkeime. So sei zuletzt etwa in den Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy wegen Kinderpornografie oder gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff öffentlich darüber spekuliert worden, ob politisch Einfluss auf die Staatsanwaltschaft genommen worden ist. »Das bringt sowohl die Staatsanwälte als auch die politisch Verantwortlichen in Bedrängnis, die sich gegen den Verdacht wehren müssen«, sagte Frank der Nachrichtenagentur. AFP/nd
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