Anschlagsrisiko anerkannt
Niedersachsens Umweltminister schließt Gefährdung für Atomkraftwerke nicht aus
Stefan Wenzel braucht noch etwas Zeit. Erst in »ca. sechs Wochen«, schreibt Niedersachsens Umweltminister in einem Brief an den Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, werde er den Antrag auf Widerruf der Betriebserlaubnis für das Atomkraftwerk Grohnde bei Hameln abschließend bescheiden können. Zum einen stünden noch Rücksprachen mit Behörden aus, »die wegen der Urlaubszeit nicht kurzfristig abgeschlossen werden können«. Andererseits, so der Grünen-Politiker weiter, sei für Ende August in Berlin eine Bund-Länder-Besprechung angesetzt, »bei der es insbesondere um den terroristischen Flugzeugabsturz gehen soll«. Mögliche Ergebnisse des Treffens sollen in dem Bescheid noch berücksichtigt werden. Eine Kopie von Wenzels Brief liegt »nd« vor.
Wollenteit vertritt zwei Männer aus dem Dorf Grohnde und dem nahe gelegenen Städtchen Bodenwerder. Sie hatten im März beim Umweltministerium in Hannover beantragt, dem Unternehmen E.on die Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk zu entziehen und dafür eine Frist bis Ende Juli gesetzt. Anderenfalls würden sie vor Gericht die Abschaltung des Meilers erzwingen. Bürgerinitiativen haben in der Zwischenzeit schon knapp 50 000 Euro eingesammelt, um die Klage zu finanzieren.
Die Anwohner begründen ihre Initiative im Kern mit der Möglichkeit eines terroristischen Angriffs auf das Kraftwerk Grohnde und das auf dem Gelände stehende Atommüllzwischenlager. Einer der beiden, der Sozialpädagoge Hans-Peter Leiding, verweist zudem auf ein fehlendes Endlager. Die Atomkraftnutzung sei »vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, für das es aber noch keine geeignete Landebahn gibt«, sagt er. Klagen will er schließlich auch, weil ungeachtet des verkündeten Atomausstiegs eine künftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könne, die AKW zwecks Erhöhung der Entsorgungsrückstellungen doch länger laufen zu lassen.
Umweltschützer verweisen schon länger auf die Gefahren durch mutwillig herbeigeführte Flugzeugabstürze oder andere terroristische Attacken auf Atomanlagen. Offiziell wurde diese Möglichkeit von Politik und Justiz bislang allerdings als »Restrisiko« eingestuft. Das heißt, als so unwahrscheinlich, dass keine Vorkehrungen dagegen getroffen und Atomkraftwerke stillgelegt werden müssen.
Zum ersten Mal hatte 2013 mit dem Oberverwaltungsgericht Schleswig eine höhere Instanz mit ausdrücklichem Verweis auf Anschlagsgefahren die Betriebsgenehmigung für eine Atomanlage - das Atommüllzwischenlager Brunsbüttel - aufgehoben.
Nach Ansicht der Bürgerinitiative »Grohnde abschalten« erkennt mit Wenzel nun auch ein Landesumweltminister eine veränderte Gefahrenlage für Atomkraftwerke durch Flugzeugabstürze zumindest indirekt an. »Damit bestätigt das Land unsere Auffassung, dass es sich hier um eine neue Entwicklung handelt, die nicht nach Aktenlage entschieden werden kann«, sagte der Sprecher der Initiativen Peter Dickel. Die beiden Anwohner wollen nun den endgültigen Bescheid des Landes in sechs Wochen abwarten. Sie seien aber weiterhin darauf vorbereitet, diese Frage auch gerichtlich klären zu lassen.
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