Sportbund Sachsen-Anhalt wirft rechtsextremen Klub raus

Nach Bedrohung von Spielern, rassistischen Äußerungen: FC Ostelbien ausgeschlossen / Verein kann Rechtsmittel gegen Beschluss einlegen

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Berlin. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt hat den von Rechtsextremisten dominierten FC Ostelbien Dornburg ausgeschlossen. Dies beschloss das Präsidium am Montag einstimmig. »Unsere Satzung sieht des Ausschluss eines Mitgliedes bei groben Verstößen gegen sportliches Verhalten oder die Interessen des LSB, insbesondere durch Kundgabe und Duldung extremistischer, rassistischer, fremdenfeindlicher, sexistischer oder homophober Gesinnung im Verein vor«, sagte LSB-Präsident Andreas Silbersack am Montag. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben.

Bei Spielen des FC Ostelbien war es in der Vergangenheit wiederholt zu Zwischenfällen gekommen. Spieler gegnerischer Mannschaften wurden bedroht, Schiedsrichter beleidigt und Spielabbrüche provoziert. »Der LSB hat eine Fürsorgepflicht gegenüber Vereinen, Spielern und Schiedsrichtern, die er schützen muss«, erklärte Silbersack. Der LSB kam mit dem Beschluss zum Ausschluss der Ostelbier einem Antrag des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt nach.

Ein Verein aus Rechtsextremen

Folge 71 der nd-Serie »Ostkurve«: Sachsen-Anhalts Dornburg erlangt mit einem Neonazi-Klub bundesweit Bekanntheit

Vor Beginn der Kreisligasaison im Jerichower Land, in dem der Verein seinen Sitz hat, hatten bereits vier Vereine angekündigt, nicht mehr gegen den umstrittenen Club antreten zu wollen. Auch 59 von 65 Schiedsrichtern sagten, sie würden keine Partien des Vereins mehr leiten. Das erste angesetzte Spiel gegen die SG Traktor Schermen an diesem Wochenende wurde abgesagt.

Nun hat der FC Ostelbien Dornburg die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen. Innerhalb von sechs Wochen müsste ein Einspruch beim LSB eingehen. Sollte dies geschehen, muss sich der Hauptausschuss des LSB bei seiner Sitzung am 14. November mit dem Thema beschäftigen. Um am Ligabetrieb teilnehmen zu können, müsste eine einstweilige Verfügung beantragt werden. dpa/nd

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