»Elterntaxis« müssen nicht unbedingt sein
Für Eltern und Kinder zum sicheren Schulweg: Aktionstage ab 21. September »Zu Fuß zur Schule«
Um die Gefahren auf dem Schulweg zu vermeiden, raten die Verbände, in den ersten Monaten gerade mit jüngeren Kindern gemeinsam einen sicheren Weg festzulegen. Die Kinder müssen erst lernen, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Ihre Wahrnehmungsfähigkeit ist noch nicht voll ausgeprägt.
Der Weg sollte von den Eltern vorgeplant und dabei auch mögliche Abkürzungen und Gefahrenstellen besprochen werden. Ein kleiner Umweg über ruhige Nebenstraßen ist oft die bessere Lösung als der direkte Weg über vielbefahrene Hauptverkehrsadern. Der beste Weg ist nicht immer der Kürzeste.
Es empfiehlt sich, die Kinder in den ersten Wochen zu begleiten und insbesondere das Überqueren von Straßen und Kreuzungen zu trainieren.
Grundschulen befinden sich häufig im Nahbereich zur Wohnung. Eltern sollten deshalb ihre Kinder grundsätzlich zu Fuß den Schulweg absolvieren lassen und dafür auch genügend Zeit einplanen.
Um besser gesehen zu werden, sollten die Kinder Kleidung in hellen Farben und Reflektoren oder Warnwesten tragen. Auch der Schulranzen sollte reflektierende Flächen aufweisen. Eltern sollten dabei auf das Siegel für Geprüfte Sicherheit (GS-Prüfzeichen) und die Deutsche-Industrie-Norm (DIN) 58124 achten.
Ein Wort zu den »Elterntaxis«: Sie müssen nicht unbedingt sein. Zum einen liegen die Schulen nicht selten in Wohngebieten. In der Regel sind dort so viele Parkplätze für das kurzfristig hohe Aufkommen von Kraftfahrzeug vor den Schulen nicht vorhanden. Eltern, die ihr Kind bis vor das Schultor fahren, gefährden dabei oft andere Kinder durch zusätzliche Autofahrten. Deswegen sollten Eltern das Auto stehen lassen!
Dort, wo das »Elterntaxi« durch lange Schulwege oder fehlende Schulbusse nicht gänzlich zu vermeiden ist, sollten Fahrgemeinschaften gegründet werden. Sie können das Verkehrsaufkommen vor den Schulen erheblich minimieren. Empfehlenswert ist auch, einen Treffpunkt zum Aussteigen festzulegen, von dem aus die Kinder das letzte Stück gut zu Fuß bewältigen können.
Mit dem Fahrrad sollten sich die Kinder alleine frühestens im dritten oder vierten Schuljahr auf den Weg machen, also nach der Radfahrausbildung und dem bestandenen Fahrradführerschein (meist in der 4. Klasse).
Radeln Grundschüler zur Schule, dürfen sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) den Gehweg nutzen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr ist dies in der StVO vorgeschrieben, bis zum 10. Lebensjahr erlaubt. Mitradelnde Eltern müssen die Straße benutzen, es sei denn, es ist ein Fahrradweg vorhanden. Auch wenn es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, sollten Eltern überlegen, ob sie sich nicht doch für einen Helm für sich und die Kinder entscheiden.
Erfahrungen im Straßenverkehr vertiefen - das können Eltern und Kinder während der Aktionstage »Zu Fuß zur Schule und in den Kindergarten« zwischen dem 21. September und 2. Oktober 2015. Zu dieser Aktion rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD auf. Jeder kann mitmachen - Anmeldung unter www.zu-fuss-zur-schule.de. Verkehrssicherheit spielend erlernen und für die Klassenkasse 100 Euro gewinnen. Auch kann ein Poster mit den unterschiedlichsten Aktionsideen auf der Projektwebseite des ökologischen Verkehrsclubs VCD und des Deutschen Kinderhilfswerkes bestellt werden. AvD/VCD/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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