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Im Eiltempo zum Überwachungsgesetz

Vorratsdatenspeicherung soll schnell beschlossen werden

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung will, dass das Parlament bald über die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten abstimmt. Oppositionspolitiker fühlen sich übergangen.

Es soll alles möglichst schnell gehen. Am Mittwoch ist die abschließende Beratung im Rechtsausschuss des Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung geplant. Das erfuhr »neues deutschland« aus Kreisen der Linksfraktion. Die Abgeordneten sollen das Gesetz nach dem Willen der Bundesregierung noch am Freitag verabschieden. Die Tagesordnung wurde am Dienstagnachmittag entsprechend geändert.

Das Vorgehen von Schwarz-Rot hat Oppositionspolitiker verärgert. »Die kurzfristige Aufsetzung des Themas Vorratsdatenspeicherung greift erheblich in die Rechte von Abgeordneten ein«, sagte Halina Wawzyniak (LINKE) dem »nd«. Ein Protokoll der Ausschussanhörung vom 21. September liege noch nicht vor. Die Abgeordneten verfügten mithin nicht über alle relevanten Informationen zur Entscheidungsfindung.

Das Gesetz wird von LINKEN, Grünen und einigen Sozialdemokraten abgelehnt, weil es in Bürgerrechte eingreift und womöglich gegen das Grundgesetz verstößt. »Es ist nach wie vor nicht klar, warum eine Verpflichtung der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erforderlich sein soll«, erklärte Wawzyniak. Befürworter des Überwachungsinstruments behaupten dies zwar immer wieder, Belege hierfür gibt es aber nicht. Als weiteren Kritikpunkt führte Wawzyniak die Strafbarkeit der Datenhehlerei an. »Dies erschwert insbesondere die Arbeit von Whistleblowern und investigativen Journalisten oder macht sie gar unmöglich«, kritisierte sie.

In einem schwarz-roten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, den die Plattform netzpolitik.org im Internet veröffentlicht hat, ist nur die von der SPD geforderte Evaluierungsklausel enthalten. Evaluiert werden sollen etwa die Auswirkung auf die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, Kosten für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Zeitraum von drei Jahren. Diese Überprüfung dürfte aber weitgehend wirkungslos bleiben.

Die SPD-Führung hatte die Datenspeicherung auf einem Konvent im Juni gegen massiven innerparteilichen Widerstand durchgesetzt. Nach Angaben von Konventsteilnehmern wurden damals einzelne Kritiker vor der Abstimmung von hohen Funktionären der SPD unter Druck gesetzt.

Einige Basissozialdemokraten wollen das Gesetz durch ein Mitgliederbegehren stoppen. Darin werden die SPD-Abgeordneten aufgefordert, gegen die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten zu stimmen. Das Mitgliederbegehren ist erfolgreich, wenn es bis zum 27. Oktober von mindestens zehn Prozent der Parteimitglieder unterstützt wird. Diese Hürde gilt als nahezu unüberwindlich. Die Initiatoren hatten die SPD-Parlamentarier darum gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gesetzgebungsverfahren bis zum Ende des Mitgliederbegehrens auszusetzen. Dies wurde von der Mehrheit der SPD-Fraktion offenbar ignoriert. Innerparteiliche Demokratie spielt für sie somit eine untergeordnete Rolle.

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