Fall Jalloh: Verurteilter soll 430.000 Euro für Verfahren zahlen

Aber Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt (GdP) will Kosten für Polizisten Mitglied komplett übernehmen

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Dessauer Polizist war 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Jetzt soll er fast die gesamten Verfahrenskosten zahlen - aber die GdP trägt diese komplett.

Berlin. Rund zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll ein verurteilter Beamter 430.000 Euro Gerichtskosten zahlen. Die Staatsanwaltschaft Dessau habe dem ehemaligen Dienstgruppenleiter fast die gesamten Verfahrenskosten auferlegt, sagte Uwe Petermann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt (GdP) am Freitag. Er bestätigte damit einen »Focus«-Bericht.

Der Dessauer Polizist war 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Auch der Dessauer Oberstaatsanwalt Volker Bittmann bestätigte die Forderungen gegenüber dem Beamten. »Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten im Wesentlichen tragen« sagte er.

Die Gewerkschaft übernimmt die Kosten für ihr Mitglied. 150.000 Euro seien bereits gezahlt, sagte Landeschef Petermann. Für die restliche Summe sei ein Zahlungsaufschub bis Februar 2016 eingeräumt worden.

Noch heute wird unter Fachleuten, Freunden und Justizkritikern über den Tod des Mannes aus Sierra Leone diskutiert. Im September 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe alle Einsprüche gegen ein Urteil des Magdeburger Landgerichts zurückgewiesen. Seitdem ist der Polizist rechtskräftig verurteilt. dpa/nd

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