Kabinett beschließt Basiskonto für alle
Bundesregierung folgt EU-Richtlinie / Wohlfahrtsverbände begrüßen dies
Berlin. In Deutschland soll künftig jeder ein Bankkonto eröffnen dürfen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Banken dazu verpflichtet, jedem mit rechtmäßigen Aufenthalt in der EU ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Dies soll auch Verschuldeten, Obdachlosen, anerkannten Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen die Möglichkeit geben, am üblichen Zahlungsverkehr teilzuhaben.
Mit dem Konto für jedermann setzt die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie um. Das Gesetz soll nach dem Zeitplan der Bundesregierung spätestens am 1. Juni 2016 in Kraft treten. Zunächst muss aber das Parlament beraten.
Verbraucherschützer und Wohlfahrtsverbände begrüßten die angestrebte Änderung. Sie hatten immer wieder den Ausschluss einiger Gruppen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr kritisiert, zumal mit Einzahlungen bei Banken anstelle von Überweisungen und Lastschriften oft hohe Gebühren verbunden sind. epd/nd Seiten 4 und 6
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