Kinder stehen in den hinteren Reihen
Martin Ling über Kinderrechte in der Entwicklungspolitik
Der Ratschlag an die Bundesregierung kommt aus berufenem Munde: Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung, den Schutz von Kindern bei der akuten Flüchtlingshilfe und bei längerfristigen entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Das legen allein die Fakten nahe: Mehr als die Hälfte der derzeit 60 Millionen auf dem Globus umherirrenden Flüchtlinge ist 18 Jahre oder jünger. Ihnen Zukunftsperspektiven zu verschaffen, wäre ein wesentlicher Beitrag zur Befriedung dieser Welt – ob im Globalen Süden selbst, der 85 Prozent der Flüchtlinge beherbergt oder eben in den Ländern des Globalen Nordens all jenen, die es bis hierhin geschafft haben auf der Flucht vor Krieg, Hunger oder Armut.
Der Ratschlag kommt zur rechten Zeit, wo doch in Deutschland eine Verschärfung der Asylrechtsregelung und die Diskussion über als Transitzonen verbrämte Internierungslager bereits in vollem Gange sind und letztere in CDU/CSU gar schon mehrheitsfähig sind.
An rechtlichen Voraussetzungen, die Kinderrechte zu stärken, fehlt es nicht: Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist – mit der Ausnahme USA – von allen Staaten der Welt ratifiziert worden. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem zur Umsetzung der Kinderrechte auf ihrem eigenen Territorium und in ihrer Außen- und Entwicklungspolitik.
In Deutschland liegt beides noch im Argen: Weder sind Kinderrechte im Grundgesetz verankert worden und schon gar nicht, sind sie zu wichtigen Leitlinien in der Außen- und Entwicklungspolitik erkoren worden. Und ohne systematische Verankerung in allen Maßnahmen werden Kinderrechte zum Spielball der Politik.
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