Zweite Chance für Mitarbeiter: Kündigungsfrist verlängert
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Mitarbeiter können nicht beanstanden, wenn der Arbeitgeber ihnen eine zweite Chance in Form einer verlängerten Kündigungsfrist anbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 Sa 222/13). Im verhandelten Fall war ein Mann in der Kundenbelieferung eingesetzt. Vereinbart war eine Probezeit von sechs Monaten. Der Arbeitgeber war mit den Leistungen des Mitarbeiters unzufrieden. Zum Ende der Probezeit bot er ihm eine Verlängerung der Probezeit an. Der Mann lehnte ab. Der Arbeitgeber kündigte ihm mit verlängerter Kündigungsfrist von vier Monaten. Die Klage des Mitarbeiters dagegen war erfolglos.
Unterschiedliche Bezahlung von männlichen und weiblichen Azubis
In männlich dominierten Ausbildungsberufen ist die Vergütung im Schnitt höher als in weiblich dominierten. Das geht aus einer schriftlichen Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) von mehr als 18 000 Auszubildenden hervor. In Berufen, in denen über 80 Prozent der Azubis Männer sind, haben Lehrlinge im dritten Lehrjahr im Schnitt 107 Euro mehr Vergütung als in weiblich dominierten. Sie kommen im Schnitt auf 774 Euro brutto pro Monat, in den weiblich dominierten sind es 667 Euro.
Männliche dominierte Berufe sind etwa Kfz-Mechatroniker oder der Fachinformatiker, weiblich dominiert sind der Friseur oder der Medizinische Fachangestellte. Gleichzeitig sind eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und mehr in weiblich dominierten Berufen verbreiteter als in männlichen.
Berufswahl für Schüler in Mecklenburg-Vorpommern
Die passende Lehrstelle für Schüler zu finden, ist in der Regel schwierig. In der Stadthalle Neubrandenburg war Mitte Oktober eine Woche lang ein Projekt »Berufswahlparcours« durchgeführt worden, das in der Form nur im Nordosten läuft, wie Projektleiter Dieter Benninghoff bei der Eröffnung hervorhob. Mecklenburg-Vorpommerns Schüler hatten mit diesem Projekt eine neue Möglichkeit, sich früher und genauer beruflich zu orientieren. An der Aktion im größten Landkreis Deutschlands nahmen über 800 Schülerinnen und Schüler teil. Sie wurden von Fachberatern der Arbeitsagentur begleitet. Weitere Stationen des »Parcours« waren ab 20. Oktober Güstrow, Schwerin, Stralsund und Anklam. 2016 wird es diese Aktion auch in Rostock geben.
Das Projekt wird zusammen mit Betriebspraktika vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Über den Europäischen Sozialfonds fließen über mehrere Jahre pro Jahr rund zwei Millionen Euro zur Berufsvorbereitung von landesweit rund 4800 Schülern.
Beruf des Osteopathen dringend anerkennen
Osteopathie ist mehr als nur ein Anhängsel des Heilpraktikers und verdient eine eigene Profession. Das forderten unlängst auf dem 18. Kongress des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) die rund 200 Teilnehmer in Bad Nauheim. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das am 8. September 2015 bestätigt hatte, dass Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden darf, betrifft auch die Physiotherapeuten mit langjähriger Osteopathieausbildung, die Osteopathie auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes praktizieren. Wer nicht die Heilpraktikererlaubnis hat, aber dennoch Osteopathie ausübt oder damit wirbt, riskiert eine Abmahnung.
Das Urteil zeige, dass Osteopathie keine Ergänzung der Physiotherapie ist und als Beruf anerkannt werden muss. Die positive Definition des Berufs, der mit der Bezeichnung Osteopath einhergehen müsse, könne nur durch eine gesetzliche Regelung unabhängig von dem Heilpraktiker erfolgen, so die Kongressteilnehmer.
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend. dpa/nd
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