De Maizière will Familiennachzug für Syrer verbieten
Bundesinnenminister (CDU) will syrischen Flüchtlingen nur noch zeitlich begrenzten Schutz gewähren / Pro Asyl: »Politik der Kälte und Härte«
Berlin. Die Bundesregierung will Flüchtlingen aus Syrien künftig nur noch »subsidiären Schutz« gewähren und ihnen damit auch keinen Familiennachzug mehr erlauben. Das kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag überraschend an. »Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit«, sagte de Maizière dem Deutschlandradio am Rande eines Besuchs in der albanischen Hauptstadt Tirana. »Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz - das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug«.
Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« hatte als erstes über die Pläne berichtet. Ein Sprecher des Innenressorts sagte dem Blatt: »Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird angewiesen, ab sofort Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zu gewähren.«
»Wenn zutrifft, dass die Union die Begrenzung des Familiennachzugs tatsächlich auch auf syrische Flüchtlinge ausdehnen will, wäre das unfassbar«, erklärte zu dem Bericht die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner. »Sollten CDU und CSU sich mit diesen Vorstellungen durchsetzen, würden noch mehr Frauen und Kinder auf die lebensbedrohlichen Schlepper-Routen getrieben, weitere Tragödien im Mittelmeer wären vorprogrammiert.«
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung mit Blick auf den »FAZ«-Bericht »eine Politik der Kälte und Härte« vor. Die Folgen dieses Beschlusses würden »noch mehr tote Babys, Kinder und Frauen sein«, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der Nachrichtenagentur AFP. Wer legale Wege für Schutzsuchende verhindere, zwinge diese dazu, illegale Wege zu gehen. Burkhardt warf auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) »eine völlige Kehrtwende« und eine »Politik der Entrechtung« vor.
Diesen Status erhalten Menschen, die nicht nach Genfer Flüchtlingskonvention oder dem deutschen Asyl-Grundrecht eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen, aber trotzdem nicht in die Heimat zurückgeschickt werden - etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen. Sie bekommen - anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus - zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die später verlängert werden kann. Die schwarz-rote Koalition hatte am Donnerstagabend außerdem beschlossen, für Menschen mit »subsidiärem Schutz« das Recht auf Familiennachzug für zwei Jahre komplett auszusetzen. Agenturen/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.