De Maizière will Familiennachzug für Syrer verbieten
Bundesinnenminister (CDU) will syrischen Flüchtlingen nur noch zeitlich begrenzten Schutz gewähren / Pro Asyl: »Politik der Kälte und Härte«
Berlin. Die Bundesregierung will Flüchtlingen aus Syrien künftig nur noch »subsidiären Schutz« gewähren und ihnen damit auch keinen Familiennachzug mehr erlauben. Das kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag überraschend an. »Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit«, sagte de Maizière dem Deutschlandradio am Rande eines Besuchs in der albanischen Hauptstadt Tirana. »Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz - das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug«.
Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« hatte als erstes über die Pläne berichtet. Ein Sprecher des Innenressorts sagte dem Blatt: »Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird angewiesen, ab sofort Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien nur subsidiären Schutz zu gewähren.«
»Wenn zutrifft, dass die Union die Begrenzung des Familiennachzugs tatsächlich auch auf syrische Flüchtlinge ausdehnen will, wäre das unfassbar«, erklärte zu dem Bericht die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner. »Sollten CDU und CSU sich mit diesen Vorstellungen durchsetzen, würden noch mehr Frauen und Kinder auf die lebensbedrohlichen Schlepper-Routen getrieben, weitere Tragödien im Mittelmeer wären vorprogrammiert.«
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warf der Bundesregierung mit Blick auf den »FAZ«-Bericht »eine Politik der Kälte und Härte« vor. Die Folgen dieses Beschlusses würden »noch mehr tote Babys, Kinder und Frauen sein«, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der Nachrichtenagentur AFP. Wer legale Wege für Schutzsuchende verhindere, zwinge diese dazu, illegale Wege zu gehen. Burkhardt warf auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) »eine völlige Kehrtwende« und eine »Politik der Entrechtung« vor.
Diesen Status erhalten Menschen, die nicht nach Genfer Flüchtlingskonvention oder dem deutschen Asyl-Grundrecht eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen, aber trotzdem nicht in die Heimat zurückgeschickt werden - etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen. Sie bekommen - anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus - zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die später verlängert werden kann. Die schwarz-rote Koalition hatte am Donnerstagabend außerdem beschlossen, für Menschen mit »subsidiärem Schutz« das Recht auf Familiennachzug für zwei Jahre komplett auszusetzen. Agenturen/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.