Bundestag beschließt Schwarze Null

Strafen für korrupte Ärzte auf den Weg gebracht

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Schwarze Null für das nächste Jahr ist beschlossene Sache. Der Haushaltsausschuss des Bundestages verabschiedete am Freitagmorgen nach 16-stündigen Verhandlungen den Etat der Großen Koalition für 2016. Er sieht trotz der Mehrausgaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise weiterhin keine neuen Schulden vor.

Damit kann Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das dritte Jahr in Folge die Schwarze Null im Etat anpeilen. Ob dies gelingt, hängt auch von den Flüchtlingszahlen ab. Dank höherer Haushaltsüberschüsse in diesem Jahr kann sich der Minister aber auf ein größeres Finanzpolster stützen. Die entsprechende Rücklage wurde auf nunmehr 6,1 Milliarden Euro erhöht.

Gegenüber dem Regierungsentwurf Schäubles vom Sommer wurden die Mittel für das Bundesinnenministerium nochmals um rund eine Milliarde Euro erhöht. Mehr Geld und zusätzliche Stellen gibt es für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Sicherheitsbehörden und das Technische Hilfswerk. So werden die Mittel für Integrationsmaßnahmen aufgestockt - und zwar um 293 Millionen Euro. Bis 2018 sind zudem insgesamt 165 Millionen Euro für die Ersatzbeschaffung von drei Einsatzschiffen der Bundespolizei eingeplant. Das Auswärtige Amt erhält rund 450 Millionen Euro zusätzlich für humanitäre Hilfe und Krisenprävention.

Der Bundestag hat außerdem Strafen für korrupte Ärzte auf den Weg gebracht. Mediziner machen sich künftig strafbar, wenn sie Bestechungsgelder etwa von Pharmakonzernen annehmen. Der beschlossene Gesetzentwurf, den das Parlament in erster Lesung beriet, führt die Straftatbestände Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ein und schließt damit eine Rechtslücke.

Das Gesetz war durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 nötig geworden. Die Richter hatten damals entschieden, dass die geltenden Straftatbestände zur Korruption in der bisherigen Form nicht auf niedergelassene Vertragsärzte angewendet werden könnten.

Der Bundestag verabschiedete am Freitag außerdem die zweite Stufe der Pflegereform, mit der Demenzkranke den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen bekommen wie körperlich beeinträchtigte Menschen. Die drei bisherigen Pflegestufen werden künftig durch fünf differenziertere Grade ersetzt. Bei der Einstufung wird zum Beispiel darauf geachtet, inwiefern sich der Pflegebedürftige noch selbst versorgen kann, wie mobil er ist und wie sein Sozialverhalten ist. Agenturen/nd

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