Am PC oder mit Smartphone üben
Tipps zur theoretischen Führerscheinprüfung
Wer an der theoretischen Führerscheinprüfung am PC teilnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, so TÜV Rheinland.
Ein Fahrschüler braucht eine Mindestanzahl an Pflichtstunden, und der Fahrlehrer hält ihn fit für die Prüfung. Erst dann stellt der Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung aus. Für die Prüfung benötigt der Bewerber Personalausweis oder Reisepass und den Nachweis über bezahlte Prüfgebühren.
»Der Grundstoff beträgt zwölf Doppelstunden Theorieunterricht. Das heißt: Der Prüfling sollte bei zwei Doppelstunden pro Woche mindestens zweieinhalb Monate einplanen«, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland, und ergänzt: »Zur Vorbereitung gibt es Programme für Computer, Tablet oder Smartphone.«
30 Fragen für den Pkw-Führerschein
Die theoretische Prüfung nehmen nicht die Fahrschule, sondern unabhängige, amtlich anerkannte Prüfer wie TÜV Rheinland ab. Fahrschüler müssen für den Pkw-Führerschein (Klasse B) 30 Fragen beantworten und haben dafür ausreichend Zeit.
Seit 2014 gehören zu jeder Theorieprüfung zwei rund 20 Sekunden lange Videos. Die Kandidaten können sich die Filme bis zu fünf Mal anschauen, bevor sie zur Frage und den üblichen drei Antwortmöglichkeiten wechseln.
Am besten beginnt der Prüfling mit den Fragen, deren Antworten er sicher weiß, und bearbeitet dann die schwierigen Fragen. Das vermeidet Hektik und Unsicherheit. Mit zehn Fehlern ist die Prüfung bestanden, es sei denn, zwei 5-Punkte-Fragen waren falsch.
Ergebnis steht sofort nach Prüfungsende fest
Zum Schluss sind alle Antworten auf Flüchtigkeitsfehler zu kontrollieren. Bei der PC-Prüfung können keine Fragen mehr übersehen werden. Das Programm warnt den Prüfling vor Abgabe, wenn er einzelne Fragen nicht bearbeitet hat.
Das Ergebnis erfahren die Schüler sofort. Sollte ein Anwärter durchfallen, erklärt ihm der Prüfer ausführlich, wo die Schwächen liegen. So kann der Schüler besser vorbereitet bereits nach 14 Tagen einen neuen Anlauf starten. ots/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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