Beglaubigtes Versagen

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Der Untersuchungsausschuss des Bundestages begann seine Arbeit am 26. Januar 2012, knapp drei Monate nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Nach anderthalb Jahren stellte er in einem Abschlussbericht - im Konsens aller Bundestagsparteien - fest: Versagen des Verfassungsschutzes, eklatante Ermittlungsfehler der Behörden, »diverse Fehler und Versäumnisse« auch der Politik sowie einen falschen Umgang mit den Angehörigen der Terroropfer. Das Hintertreiben der Recherchen durch den Verfassungsschutz hatte sich auch während der Arbeit des Ausschusses fortgesetzt - Akten verschwanden, Zeugen verweigerten die Aussage. Wegen vieler weiter offener Fragen setzte der Bundestag einen zweiten Untersuchungsausschuss ein. nd

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