Vorratsdaten: Bayerns Geheimdienst soll mitlesen
CSU-Pläne: Verfassungsschutz soll Zugriff auf sensible Daten erhalten / Grüne drohen mit Klage gegen Gesetzesinitiative
Berlin. Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit Freitag wieder in Kraft. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.
Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten dürfen nicht verwertet werden.
Soweit die Theorie: In der Praxis dürfte es allerdings zu einem erheblichen Streit darüber kommen, wer die sensiblen Daten überhaupt nutzen darf. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte die Kritiker der umstrittenen Wiedereinführung unter anderem mit dem Argument zu besänftigen versucht, dass der Geheimdienst keinen Zugang erhält.
Genau diesen Plan verfolgt nun aber die bayerische CSU-Landesregierung. Das Kabinett billigte in dieser Woche den Gesetzentwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz. Darin enthalten: Zusätzliche Befugnisse für den Geheimdienst und eben auch der Zugriff auf die Vorratsdaten.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fiel nach Bekanntwerden der Pläne sogleich eine passende Begründung ein: »Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden.« Als Beispiele verwies er auf die islamistische Bedrohung und die Pariser Terroranschläge.
Möglich macht Herrmanns Plan offenbar eine Lücke im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Die Polizei darf nur abhören und Verbindungsdaten anzapfen, wenn eine konkrete Straftat geplant ist. Für den Verfassungsschutz würde diese Einschränkung nicht gelten - so dass der Inlandsgeheimdienst früher Zugriff auf Verbindungsdaten bekäme als die Polizei, argumentiert der Innenminister.
Der CSU-Politiker betonte, dass der Verfassungsschutz nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes nicht willkürlich Verbindungsdaten abfragen dürfe. Jede Abfrage müsse von der sogenannten G10-Kommission des Landtags genehmigt werden.
Zugriff auf die Vorratsdaten bedeutet, dass der Verfassungsschutz nachträglich herausfinden kann, mit wem eine überwachte Person in Kontakt war. Bayern sei in dieser Hinsicht nun bundesweiter Vorreiter, sagte Herrmann. »Der Bund und die übrigen Länder sollten schnellstmöglich unserem Beispiel folgen.«
Doch der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler ist mehr als skeptisch: »Wir werden uns das sorgfältig ansehen, auf den ersten Blick haben wir aber Bedenken, dass es verfassungskonform ist, den Verfassungsschutz gespeicherte Daten nutzen zu lassen.« Der SPD-Politiker verweist auf die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Verwendung »anlasslos gespeicherter Daten«. Das sei nur bei konkretem Verdacht, zur Verhinderung oder zur Verfolgung erheblicher Straftaten zulässig.
Die Grünen sehen das ähnlich: Herrmann bewege sich »mindestens in einer rechtlichen Grauzone«, sagte die Abgeordnete Katharina Schulze. Herrmanns Plan verstoße gegen das Trennungsgebot, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste strikt separiert werden müssen. »Sollte es tatsächlich zu einer Umsetzung kommen, behalten wir uns ausdrücklich eine Klage vor dem zuständigen Verfassungsgericht vor«, sagte Schulze.
Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gegeben. Kritiker lehnen die Vorratsdatenspeicherung entweder grundsätzlich ab oder halten es für ausreichend, wenn die Polizei Zugriff auf die Verbindungsdaten bekommt. Denn für Strafverfolgung ist die Polizei zuständig und nicht der Verfassungsschutz. nd/Agenturen
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