Zweitwohnungssteuer für Leipzig unzulässig
Leipzig. Die Zweitwohnungssteuer-Satzung der Stadt Leipzig ist unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil der Steuertarif bei niedrigeren Mieten prozentual höher sei als bei teureren Wohnungen. Dies sei unzulässig, weil der Mieter nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit (Az.: 6 K 594/15). Geklagt hatte ein Mann, der neben seinem Erstwohnsitz in Bayern die Wohnung seiner Mutter in Leipzig als Nebenwohnung gemeldet hatte. Gegen das Urteil könne eine Berufung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt werden, hieß es. dpa/nd
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