Venezuela: Gericht kassiert Mandate der Opposition
Antritt von mehreren Abgeordneten der MUD untersagt - sozialistische Regierungspartei hatte Annullierung beantragt / Zweidrittelmehrheit wankt
Berlin. Knapp eine Woche vor der konstituierenden Sitzung des venezolanischen Parlaments hat der Oberste Gerichtshof den Amtsantritt von mehreren Abgeordneten vorerst untersagt - darunter auch dreien der Opposition. Die Entscheidung gilt laut Gericht vorläufig und betrifft alle Abgeordneten des Bundesstaates Amazonas. Darunter ist auch ein Parlamentarier der sozialistischen Regierungspartei.
Die sozialistische Regierungspartei PSUV hatte zuvor die Annullierung der Wahl von neun oppositionellen Abgeordneten beantragt. Mit der Gerichtsentscheidung gerät die Zweidrittelmehrheit ins Wanken, die die Opposition bei der Parlamentswahl am 6. Dezember errungen hatte - mit 112 von 167 Sitzen. Mit der qualifizierten Mehrheit in der Nationalversammlung könnten die Regierungsgegner Verfassungsänderungen einleiten und ein Referendum zur Absetzung von Präsident Nicolás Maduro auf den Weg bringen, der weitgehende Exekutivrechte hat und bisher vielfach mit Dekreten regierte.
Das MUD-Bündnis wies das Urteil zurück und versicherte, dass kraft der Verfassung alle 112 Abgeordneten ihr gewähltes Amt antreten werden. Kurz vor Weihnachten hatte das alte, von den Sozialisten dominierte Parlament noch 13 neue Richter für den Obersten Gerichtshof bestimmt. Die Opposition kritisierte, damit würden juristische Entscheidungen zugunsten der Regierung auf Jahre zementiert.
Der Generalsekretär des Oppositionsbündnisses Mesa de la Unidad Democrática (MUD), Jesús Torrealba, sagte, »das Land sieht sich einem juristischen Staatsstreich gegen die in Wahlen geäußerte Entscheidung des venezolanischen Volkes ausgesetzt«. In einem Brief an die Europäische Union, die Vereinten Nationen und die Organisation Amerikanischer Staaten hieß es, die Organisationen sollten sich dafür einsetzen, dass der Wille der Wähler akzeptiert werde. Agenturen/nd
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