Zweites Pflegestärkungsgesetz

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Was besagen die neuen fünf Pflegegrade, die statt der bestehenden Pflegestufen eingefürht werden? Wie wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit defviniert? Die wichtigsten Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), das ab 2017 in Kraft tritt, werden im nd-ratgeber erläutert.

Ärger mit den Weihnachtsgeschenken. Alle Jahre wieder: Unzählige Weihnachtsgeschenke landen umgehend wieder beim Händler. Doch klare Regeln fürs Umtauschen gibt es nicht. Auch gibt es bei Nichtgefallen kein Recht auf Umtausch. Käufer oder Beschenkte sind hier auf die Kulanz der Geschäfte angewiesen.

Kündigungsfälle - Kein Pardon bei Arbeitszeitbetrug. Wer falsche Angaben zu seiner Arbeitszeit macht, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn das zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein anderer Fall: Wer seinen Kollegen am Kragen packt und ihn bedroht, weil der einen Verstoß gegen die Dienstanweisungen melden möchte, der kann trotzdem nicht ohne Weiteres fristlos entlassen werden.

Heizspiegel 2015 - Das Jahr 2014 brachte gesunkene Heizkosten und beschert nun manchen Mietern Rückzahlungen bei der Heizkostenabrechnung. Für 2015 ist mit einer ähnlich erfreulichen Entwicklung zu rechnen, so der kürzlich veröffentlichte bundesweite »Heizspiegel«. Die erfreuliche Entwicklung hat allerdings ein Manko: Auf ihr Anhalten ist kein Verlass. Das Wetter ist ebenso wenig vorhersehbar wie weltwirtschaftliche Entwicklungen, die für das Auf und Ab der Preise an den Energierohstoffmärkten sorgen.

Verkehrssicherungspflicht im Winter - Gerichte und frostige Verhältnisse. Im Winter sind Haus- und Grundbesitzer gefordert, ihre öffentlich zugänglichen Wege von Schnee und Eis frei zu halten. Das fällt unter die Verkehrssicherungspflicht und kann manchmal erheblichen Aufwand bedeuten – und fordert manchmal auch die Gerichte.

Steuererklärung der Zukunft - Das digitale Zeitalter »Finanzamt 2.0« hält Einzug. Spätestens ab 2022 sollen Steuerverfahren flächendeckend vollautomatisch abgewickelt werden können. Was dabei alles zu beachten ist und wie das Verfahren ablaufen soll, ist im nd-ratgeber nachzulesen.

Bausparen. Neben einigen Sparkassen versuchen auch Bausparkassen alte Verträge loszuwerden, für die sie hohe Zinsen zahlen müssen. Auch sie haben eine Kündigungswelle losgetreten. Inzwischen sollen mehr als 200 000 Verträge gekündigt worden sein - alte Bausparverträge, für die noch hohe Zinsen gezahlt werden müssen. Auch von privaten Instituten, vor allem aber von Landesbausparkassen, die fast alle um ihre Zukunft kämpfen. Die seit Jahren niedrigen Zinssätze machen ihnen besonders schwer zu schaffen. Da sie nur ein Produkt anbieten, ist die Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank für sie noch schwieriger zu verkraften als für Sparkassen, Banken und Versicherer.

Grenzüberschreitendes Internet. Wer Fernsehen vor allem übers Internet guckt, schaut im Urlaub oft in die Röhre. Zumindest für Videodienste könnten nun aber geografische Zugangsbeschränkungen in der EU fallen. Wer ein Abo hat, soll künftig auch in der EU seine Lieblingsserien oder Fußball sehen können.

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