Bornheim will Schwimmbad-Verbot für Flüchtlinge aufheben

Stadt verbietet nach Fällen von sexueller Belästigung männlichen Asylsuchenden Zutritt zum Bad / NRW-Abgeordnete Schwerd warnt vor Sippenhaft / Deutsche Gesellschaft für das Badewesen nennt Maßnahme rechtswidrig

  • Lesedauer: 2 Min.

Update 17.20 Uhr: Schwimmbadverbot für Flüchtlinge wird wieder aufgehoben
Bornheim. Das vorübergehende Schwimmbad-Verbot für männliche Flüchtlinge in Bornheim bei Bonn soll bereits in der nächsten Woche wieder aufgehoben werden. Am Montag werde der Verwaltungsvorstand den genauen Tag festlegen, kündigte Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD) im Bonner »General-Anzeiger« (Samstagsausgabe) an. Die Maßnahme sei von vorneherein nur kurzfristig angelegt gewesen, um ein Zeichen zu setzen.

Bornheim: Streit um Schwimmbad-Verbot für Flüchtlinge

Essen. Die nordrhein-westfälische Stadt Bornheim sperrt ihr Hallenbad für männliche Flüchtlinge. Die Stadt habe ihnen den Zugang verboten, weil sich immer mehr Besucherinnen und Angestellte über angebliche sexuelle Belästigungen durch Männer aus einer nahen Asylbewerberunterkunft beschwerten, sagte Sozialdezernent Markus Schnapka am Freitag. Dabei habe es sich jedoch nicht um eine Straftat gehandelt.

Das Verbot sei bei den Bewohnern der Unterkunft auf Verständnis gestoßen. »Sobald wir von den Sozialdiensten die Mitteilung bekommen, dass die Botschaft angekommen ist, beenden wir diese Maßnahme wieder«, sagte Schnapka und bestätigte damit mehrere Medienberichte.

Zweifel hegt dagegen der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Daniel Schwerd (parteilos). In einer Anfrage an die Landesregierung will er wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das Badeverbot in Bornheim erlassen wurde. »Es ist vollkommen korrekt und nachvollziehbar, wenn Personen, die sich im Schwimmbad danebenbenehmen oder andere Badegäste belästigen, des Hauses verwiesen werden«, so Schwer. Doch deswegen gleich sämtliche Flüchtlinge in Sippenhaft zu nehmen sei seines Erachtens nach diskriminierend und rassistisch.

Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen lässt sich das Badeverbot juristisch kaum halten und in der Praxis nicht durchsetzen. Ein Zutrittsverbot wie es die Stadt praktiziert, lehne der Verband ab, sagte dessen Sprecher Joachim Heuser, am Freitag auf Anfrage. Möglichen Problemen mit männlichen Flüchtlingen will die Gesellschaft durch klare Verhaltenshinweise vorbeugen.

Die bereits bestehenden und in den Bädern aushängenden Sicherheitstipps würden ergänzt, kündigte der Sprecher der Gesellschaft an. In vielen Sprachen solle darauf hingewiesen werden, dass auch im Schwimmbad die Würde und die Persönlichkeitsrechte von Frauen und Männern geachtet werden müssen und vor allem körperliche Berührungen oder mündliche Anspielungen untersagt sind. Agenturen/nd

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