EuGH: Obergrenzen mit EU-Recht nicht vereinbar
Präsident Lenaerts: EU muss immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln / Mindeststandards bei der Unterbringung von Asylbewerbern
Berlin. Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen, die von Union bis in die SPD hinein gefordert wird, läuft nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs europäischem Recht zuwider. Der Präsident des EuGH, Koen Lenaerts, sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung«, man müsse »folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze.« Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.
Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: »Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind.« Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit dem vergangenen Oktober vorsteht. Agenturen/nd
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