Kündigung

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Ein Verdacht reicht nicht aus

Arbeitgeber können allein mit dem Verweis auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer diesen nicht einfach kündigen. Der Arbeitgeber muss selbst eigene Tatsachen vorbringen, die eine Verdachtskündigung begründen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im veröffentlichten Urteil vom 27. Februar 2013 (Az. 2 AZR 700/11).

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Chirurg gekündigt: Sein Vater schaute bei der OP zu

Der 90-jährige Vater eines Chefarztes hat während der Operation einer Patientin ohne deren Einwilligung nichts im OP-Saal zu suchen, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 20. Februar 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 2 Sa 402/12) klar und bestätigte damit die Kündigung eines Chefarztes der Chirurgie.

Gewinnerin

Barbara Emme ist Kassiererin und ein kleines bisschen Heldin

Marlene Göring