AfD quer zu christlichen Werten
Kirchensynode Mecklenburg prüft Aufnahme von Ex-AfD-Landeschef Arppe
Schwerin. Ein Mecklenburger AfD-Politiker könnte bald als Ersatzkandidat in das Mecklenburger Kirchenparlament eintreten, falls keine wichtigen Gründe gegen ihn sprechen. Nach dem Ausscheiden eines Synoden-Mitglieds aus Rostock sei Arppe laut Wahlliste erster Nachrücker und deshalb angeschrieben worden, ob er das Mandat annehmen wolle. Das geht aus einer Erklärung von Synoden-Präses Christoph de Boor hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte der NDR am Donnerstag darüber berichtet. In der Erklärung heißt es allerdings auch, dass noch geprüft werde, »ob es bei dem betreffenden Nachrücker Gründe gibt, die heute der Mitgliedschaft in der Synode entgegenstehen«.
Arppe, der laut Mitteilung zwischenzeitlich erklärte, sein Mandat antreten zu wollen, war bei der Mecklenburger Synodenwahl 2011 noch nicht unter den 55 gewählten Kirchenparlamentariern, aber auf einem Nachrückerplatz. Seinerzeit gab es die rechtspopulistische AfD noch nicht. Der NDR verwies auf jüngste Äußerungen von Nordkirchen-Bischof Gerhard Ulrich, in denen sich dieser kritisch über die AfD und deren Positionen geäußert habe. Vieles bei der AfD stehe quer zum christlichen Glauben, wurde Ulrich zitiert.
In einem Interview mit der »Schweriner Volkszeitung« im Dezember 2015 hatte Bischof Ulrich erklärt, das »christliche Abendland« sei kein geschlossener Kulturraum, der angeblich durch die Fremden gestört werde. »Wer vom ›christlichen Abendland‹ spricht, redet von einem Raum, der ohne die Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt nicht denkbar ist«. Im gleichen Interview hatte der Landesbischof Nord die islamfeindliche Pegida-Bewegung für ihren Umgang mit christlichen Werten kritisiert. »Was auf den Demonstrationen zu hören ist, lässt darauf schließen, dass die christlichen Werte überhaupt nicht verstanden worden sind«.
Im August vorigen Jahres hatte das Amtsgericht Rostock gegen den ehemaligen Holger Arppe wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 2.700 € verhängt. Unter dem Nickname »antaios_rostock« soll er in den Jahren 2009 und 2010 Gewaltaufrufe gegen Araber und Muslime veröffentlicht haben. Arppe hatte die Urheberschaft der Internet-Kommentare abgestritten und gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dennoch war Arppe im Mai 2015 wegen Volksverhetzung zu dieser Geldstrafe verurteilt worden, da das Gericht seine Urheberschaft als »hinreichend sicher« bewiesen angesehen hatt. Arppe, bis 2014 Landeschef der AfD, tritt im Herbst für die Partei auch zur Landtagswahl an. Agenturen/nd
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