Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Stufen, fehlende Untertitel, keine Gebärdensprache – Behinderte stoßen tagtäglich auf unüberwindbare Barrieren. Die Bundesregierung will weiter Barrieren abbauen, um Behinderten den Zugang zu öffentlichen Gebäuden oder Internetseiten zu ermöglichen. Fragen und Antworten im nd-ratgeber.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Abschlagsfreie Rente mit 63 jetzt zwei Monate später. Auf die abschlagsfreie Rente mit 63 müssen Neurentner jetzt zwei Monate länger warten. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – so die offizielle Bezeichnung – können Versicherte des Jahrgangs 1953 nun frühestens mit 63 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen.

Arbeitsrecht - Darf der Chef private Eintragungen im Terminkalender lesen? Wenn der Chef private Einträge von Arbeitnehmern in Outlook oder Lotus Notes Terminkalendern heimlich kontrolliert, ist das in der Regel unzulässig. In bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber solche Kalendereinträge allerdings zur Begründung einer Kündigung nutzen, und ein Gericht kann sie als Beweismittel verwerten – zum Beispiel bei Arbeitszeitbetrug.

Mietnebenkosten - Mit Ablauf des Jahres 2015 können Nachzahlungen aus formell fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2014 nicht mehr vom Vermieter verlangt werden. Ein großer Schock erwartete 2015 einen Mieter aus Bayern in seinem Postkasten: Eine Nachzahlung der Betriebskosten von über 2000 Euro. Kein Einzelfall unter deutschen Mietern. Doch was viele nicht wissen: Weist eine Abrechnung formelle Fehler auf, muss sie binnen eines Jahres vom Vermieter korrigiert werden. Damit gelten formell fehlerhafte Abrechnungen von 2014 ab diesem Jahr als unwirksam, wodurch die Nachzahlungen hinfällig sind.

Winterdienst - Wer schippt Schnee? Bei Eis und Schnee sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hauseigentümer verantwortlich, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Im nd-ratgeber wird informiert, wie man den Winterdienst sicher organisieren kann.

Erbschaft und Schenkung - Im nd-ratgeber vor einer Woche am 10. Februar 2016 sind wir in punkto Erbschaft und Schenkung im Teil 1 auf die verschiedenen Freibeträge eingegangen. Im heutigen Teil 2 geht es um Erbschafts- und Schenkungsmodalitäten je nach Verwandtschaftsgrad. Im Vorfeld sollten Familien zunächst klären, wer das selbst genutzte Eigenheim überhaupt übernehmen möchte. Denn hinsichtlich der zu zahlenden Steuern ist das Verwandtschaftsverhältnis bedeutsam.

Geldanlage für »Faule« - Sparbuch-Alternativen. Das klassische Sparbuch ist keine gute Idee für 2016 – mit nur ein wenig Mühe lässt sich im kommenden Jahr aber mehr aus dem sauer Ersparten herausholen. Wie? Das lesen Sie im nd-ratgeber.

Reiserecht - Reiseveranstalter haftet auch 
für vermittelte Zusatzleistungen. Ein Unfall bei einem organisierten Ausflug im Urlaub ist schlimm genug. Noch schlimmer, wenn der Reiseveranstalter anschließend nicht haften will. Allzu leicht darf er sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht aus der Verantwortung stehlen.

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