Wie Dritte abkassieren ...
Über Abofallen beim Mobilfunk
Was hat es mit sogenannten Drittanbietern auf sich?
Drittanbieter können alle Unternehmen sein, die ihre Leistungen über die Mobilfunkrechnung des Verbrauchers in Rechnung stellen. Das ist nicht zwangsläufig unseriös, Verbraucher können zum Beispiel Apps aus ihrem App Store darüber bezahlen. Leider machen es sich unseriöse Anbieter zu Nutze, dass der Mobilfunkkunde oft erst bei Prüfung seiner Mobilfunkrechnung merkt, dass er in eine Abofalle getappt ist.
Wie funktionieren die Abo- fallen denn?
Auslöser für solche Fallen kann zum Beispiel ein Werbebanner für Klingeltöne oder Erotikdienste in einer App sein, das keine Angaben zu zahlungspflichtigen Inhalten enthält. Man möchte es einfach nur wegklicken, aktiviert damit aber ein Abo. Denn durch den Klick wird die Rufnummer weitergeleitet. Über diese wird der Mobilfunkanbieter ermittelt, der seinen Kunden die Drittleistungen in Rechnung stellt. So können Drittanbieter Geld eintreiben, ohne Konto- oder Kreditkartendaten zu kennen.
An wen kann man sich bei solchen unerwünschten Abbuchungen wenden?
Verbraucher sollten sich innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung sowohl an ihren Mobilfunkanbieter als auch an den Drittanbieter wenden. Gegenüber beiden sollten sie die Forderung bestreiten, vorsorglich das Abo widerrufen und kündigen sowie bereits abgebuchtes Geld zurückfordern und einen Abbuchungsstopp verlangen.
Gerade gegenüber dem Mobilfunkanbieter sollten Kunden nicht lockerlassen, auch wenn diese sich nach unseren Erfahrungen häufig für nicht zuständig erklären. Es kann nicht sein, dass Provider sich zu Handlangern einer unseriösen Industrie machen. Wir finden: Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann insoweit nicht auf einen Dritten verweisen. Kürzlich hat das Landgericht Potsdam (Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14) in einem konkreten Fall entschieden, dass sich Verbraucher nicht an den Drittanbieter wenden müssen, sondern ihre Forderungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen können.
Was kann man tun, um sich vor solchen Abofallen zu schützen?
Jeder Mobilfunkkunde hat die Möglichkeit, bei seinem Mobilfunkanbieter kostenfrei eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Dann wird die Identifizierung der Rufnummer zur Abrechnung für Dritte unterbrochen. Zur Einrichtung der Sperre hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit: www.vzb.de/mediabig/218613A.pdf«
Was muss man bei der Drittanbietersperre beachten?
Man muss sich im Klaren sein, dass man damit seine Mobilfunkrechnung für alle Drittanbieter sperrt, das heißt, man kann auch seriöse App-Einkäufe nicht mehr über diesen Zahlungsweg abrechnen. Jeder muss sich überlegen, ob er das möchte. Bei manchen Anbietern gibt es auch die Möglichkeit, eine Teilsperre zu beantragen.
Die Autorin ist Expertin für die digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.