Wo gehobelt wird, fallen Späne?

Rund um Schäden bei Handwerksarbeiten

  • Michaela Zientek, Juristin, D.A.S. Leistungsservice
  • Lesedauer: 2 Min.
Trotz größter Sorgfalt passiert auch Handwerkern mal ein Missgeschick. Welche Ansprüche haben dann die Auftraggeber?

Wer nun gerade stehen muss, ist mit der Frage verbunden, ob es sich um einen Schaden oder um einen Mangel handelt.

Pflichten aus Werkvertrag

Bei der Auftragsvergabe schließen Handwerker und Auftraggeber einen sogenannten Werkvertrag ab. Der verpflichtet den Handwerker, die vereinbarte Leistung zu erbringen, wie den Austausch alter Fenster. Hinzu kommen nach § 280, Abs. 1 BGB noch sogenannte Nebenpflichten. Sie beinhalten u. a., dass der Handwerker das Eigentum des Auftraggebers pfleglich behandeln muss. Das kann heißen, den hellen Teppichboden im Zimmer sorgfältig abzudecken, wenn er dort die Fenster austauscht.

Wer diese Pflichten durch eigene Schuld verletzt, macht sich schadenersatzpflichtig. Ist der Teppich nicht vollständig abgedeckt und bekommt Flecken, kann der Kunde von dem Handwerksbetrieb Schadenersatz beanspruchen (§ 241 Abs. 2 BGB). Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Der Auftraggeber sollte sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen, um ihn geltend zu machen. Je länger er wartet, desto schwieriger wird es womöglich, vor Gericht etwas zu beweisen. Daher sollte der Kunde auch Beweise sichern und Fotos vom Schaden machen. Gerade bei größeren Schäden im Rahmen von Bauarbeiten kann es nötig sein, einen Sachverständigen mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen. Den Schadenersatz sollte der Kunde baldmöglichst schriftlich beim Auftragnehmer einfordern.

Unterschied zwischen Schaden und Mangel

Dabei ist der Unterschied zwischen einem Schaden und einem Mangel wichtig. Ein Mangel ist ein Fehler in der vom Handwerker verrichteten Leistung, etwa Tropfen am frisch lackierten Türrahmen. Kommt es bei Malerarbeiten aber zu Flecken an Möbeln oder Boden, weil diese nicht vollständig abgedeckt waren, dann hat der Handwerker einen Schaden verursacht.

Liegt ein Mangel vor, muss der Kunde dem Auftragnehmer zunächst ein Recht auf Nachbesserung einräumen. Dieses Nachbesserungsrecht besteht bei einem Schaden nicht. Hier kann der Auftraggeber sofort den Betrag für die Beseitigung des Schadens einfordern.

Schäden durch Angestellte oder Subunternehmer

Nicht immer kann der Handwerksmeister einen Auftrag alleine durchführen. Oft braucht er Hilfe von Mitarbeitern oder Subunternehmern. Was, wenn diese einen Schaden verursachen? An wen muss sich der Auftraggeber dann wenden?

Ein Unternehmer haftet nach § 278 BGB auch für Schäden, die von seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen bei der Ausführung des Auftrages verursacht werden. Der Kunde richtet seine Ersatzansprüche an den beauftragten Handwerksbetrieb - unabhängig davon, wer einen Schaden verursacht hat.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -