Der lange Kampf für gleiche Bezahlung

Seit Jahrzehnten soll in der EU Lohndiskriminierung beseitigt sein - 1966 wurde im belgischen Herstal erstmals dafür gestreikt

  • Nelli Tügel
  • Lesedauer: 4 Min.
In diesem Frühjahr jährt sich ein vielbeachteter Streik zum 50. Mal: Arbeiterinnen einer belgischen Rüstungsfabrik hatten 1966 unter der Parole »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« die Produktion lahmgelegt.

Es war der erste europäische Ausstand dieser Art. »Der Spiegel« sprach Ende April 1966 gar vom »Streik des Jahrhunderts«. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits zehn Streikwochen hinter den 3000 Arbeiterinnen des Rüstungskonzerns »Fabrique Nationale d'Armes de Guerre« (FN) im belgischen Herstal nahe Lüttich. Das Unternehmen weigerte sich, den von ihm beschäftigten Frauen den gleichen Lohn zu zahlen wie 7000 männlichen Arbeitern. Fast alle Frauen bei FN waren den Niedriglohngruppen zugeordnet. Auch dann, wenn sie gut ausgebildet waren und eine anspruchsvollere Tätigkeit ausübten als manch besser bezahlter männlicher Kollege. Im Durchschnitt erhielten die Arbeiterinnen 15 bis 20 Prozent weniger Lohn.

Wegen der Arbeitsniederlegung waren auch mehrere tausend weitere Beschäftigte gezwungen, die Produktion einzuschränken. Schnell wurden die Folgen spürbar: Munition, Gewehre und Raketen, die aus Belgien in alle Teile der Welt exportiert wurden, konnten nicht mehr oder nur mit wochenlanger Verzögerung vom Band gehen.

Ausgerechnet ein Paragraf des Gründungsvertrages der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus dem Jahr 1957 galt den streikenden Frauen als Bezugspunkt. Dort war im Artikel 119 formuliert worden, dass »gleicher Lohn für gleiche Arbeit, ob Frau oder Mann« anzustreben sei. Jahrelang blieb Artikel 119 ein Lippenbekenntnis ohne spürbare Folgen - bis er schließlich ab Mitte der 1960er Jahre von Frauen »entdeckt« und Gegenstand mehrerer Kampagnen wurde.

1966 hatte sich dann in Herstal eine explosive Situation zusammengebraut: Zum einen machte die Nachricht vom Artikel 119 und dem Recht auf gleichen Lohn die Runde. Zum anderen erlebten die Arbeiterinnen ihre eigene Situation - und zwar als diametral entgegengesetzt zum Versprechen einer gleichen Bezahlung. Auch aufgrund des niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrades stießen diese beiden Zustände ohne Puffer unvermittelt aufeinander.

Regierung und Konzernleitung beteuerten zwar, dass sie die Forderungen der Streikenden grundsätzlich für angemessen hielten - so weit, die offensichtliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts öffentlich zu verteidigen gingen sie nicht -, lehnten eine Lohnangleichung aber lange Zeit ab. Das Unternehmen argumentierte, es sehe sonst seine Konkurrenzfähigkeit gefährdet. Die Regierung fürchtete um Belgiens Ansehen als Industrienation.

Die Herstaler Frauen indes blieben stur und gewannen sogar noch um die tausend Mitstreiterinnen in anderen Fabriken der Region um Lüttich. Von Februar bis Mai 1966 dauerte der Streik an und endete mit einem Erfolg. Der öffentliche Druck war so groß geworden, dass sich der belgische Arbeitsminister schließlich gezwungen sah, einzugreifen und den Konzern dazu drängte, die Forderungen weitgehend zu erfüllen.

Dass dieser Streik zu seinem 50. Geburtstag, wenn nicht berühmt, so doch relativ bekannt ist, liegt vor allem daran, dass er es in die gängige Literatur über die Geschichte der europäischen Gleichstellungspolitik geschafft hat. Dies kann als großes Glück betrachtet werden, denn so wird uns vor Augen geführt, dass selbst eine progressive Änderung des Rechts, wie der Artikel 119, mitunter nur mit Anschubhilfe zu einem Instrument der Verbesserung werden kann.

Nach Herstal gab es viele weitere Versuche, die Anwendung des Artikels 119 durchzusetzen. Die belgische Stewardess Gabrielle Defrenne ging ab 1968 den Weg durch die gerichtlichen Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof; es gab Streiks von Arbeiterinnen, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderten, wie 1968 den Dagenham Frauenstreik bei Ford, der in der Filmkomödie »Made in Dagenham« (deutscher Titel »We want Sex!«) von 2010 verarbeitet wird.

Auch wenn sich in den vergangenen Jahrzehnten für viele Frauen manches verbessert hat: Das grundsätzliche Problem ungleicher Bezahlung bleibt bestehen. Daher der - passenderweise in zeitlicher Nähe zum Internationalen Frauentag liegende - »Equal Pay Day« (EPD). Es ist jener Tag des Jahres bis zu dem - bekämen Männer und Frauen den gleichen Stundenlohn - Frauen umsonst arbeiten. Anders gesagt: Noch immer verdienen Frauen im Durchschnitt knapp 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In Arbeitszeit ausgedrückt macht das jedes Jahr rund 80 Tage aus. Der Equal Pay Day 2016 wird am 19. März

Die Gründe sind vielfältig: »Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter« heißt es auf der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektseite des EPD. Dafür sind sie in bestimmten, gesellschaftlich notwendigen, aber schlecht bezahlen und anstrengenden Berufen überrepräsentiert. Und: »Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger familienbedingt als Männer.«

Wie Abhilfe geschaffen werden kann, darüber herrschen freilich Auffassungen, so vielfältig wie die Ursachen des anhaltenden Lohnunterschiedes. In Tradition der Frauenstreiks können heute die Versuche vor allem der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di betrachtet werden, in typischen Frauenberufen wie den Sozial- und Erziehungsdiensten und Pflegeberufen Verbesserungen bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Unter den Stichworten »Aufwertung« und »Entlastung« hat ver.di 2015 gestreikt, 2016 stehen - zum Beispiel an Kliniken - ebenfalls Auseinandersetzungen in frauendominierten Branchen bevor.

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