Singen, tanzen, ballern
Deutsches Kulturgut
Die Sternsinger, das Schützenwesen, die Volkstanzbewegung und das Choralsingen sind am Freitag als Immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet worden. Auch das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die manuelle Glasfertigung und das Kneippen erhielten ihre Urkunden zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis lebendiger Traditionen, wie die Deutsche Unesco-Kommission in Bonn mitteilte. Verliehen wurden die Urkunden von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), der Kulturministerkonferenz und der Unesco-Kommission.
Mit dem Choralsingen werde nicht nur eine protestantisch geprägte musikalische Tradition gewürdigt, sondern auch deren Weiterentwicklung bis hin zu modernen A-cappella-Variationen, heißt es in der Begründung für die Auszeichnung. Die Aufnahme der manuellen Glasfertigung in das immaterielle Kulturerbe würdigt die Bemühungen um den Erhalt der Ausbildung und des technischen Know-hows sowie der musealen Vermittlung einer aussterbenden Handwerkskunst.
Das Schützenwesen in Deutschland vereinigt Schützenvereine mit regional unterschiedlichen Bräuchen und Traditionen. Auch die Volkstanzbewegung umfasst verschiedene regional geprägte Tanzformen zu jeweils landestypischer Musik. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt solcher Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. epd/nd
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