Klagen gegen den Verstand
Simon Poelchau über die Klage der Energiekonzerne gegen den Atomausstieg
Es steht ja jedem frei zu klagen, doch ob man mit seinen Klagen auch Erfolg haben wird, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. So auch bei den AKW-Betreibern. Die großen Stromkonzerne fühlen sich wegen des Atomausstiegs enteignet und dürfen deswegen nun ihre Sicht der Dinge vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vortragen.
Doch wurden ihnen überhaupt die Atomkraftwerke weggenommen? Schließlich versteht man gemeinhin unter einer Enteignung, dass der Staat einem etwas wegnimmt und dann selbst nutzt oder an andere weiterreicht. Doch das war bei den Atomkraftwerken nicht der Fall, keiner wollte sie weiternutzen, keiner hat sie den Stromkonzernen weggenommen. Das einzige was vor fünf Jahren geschah, ist, dass der Bundestag mit einer überwältigenden Mehrheit den Atomausstieg beschloss. Und dies drei Monate nach der Katastrophe von Fukushima, mit der deutlich wurde, dass es nie und nirgends eine sichere Nutzung der Kernenergie geben kann, und das jedes AKW ein unkalkulierbares Risiko für seine Umgebung bedeutet.
Insofern können Eon, RWE und Co. ruhig in Karlsruhe klagen. Damit klagen sie aber gegen eine große Mehrheit der Bevölkerung hierzulande, die den Atomausstieg will, und den gesunden Menschenverstand, der ihn aus guten Gründen nahelegt.
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