Homosexuelle dürfen in der Kirche heiraten
Gleichgeschlechtliche Paare können sich in der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) künftig genauso trauen lassen wie Mann und Frau. Das beschloss die Synode am Sonnabend in Berlin mit 91 Stimmen bei zehn Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Bisher war für schwule und lesbische Paare nur eine Segnung vorgesehen, etwa ohne Eintragung ins Kirchenbuch oder Ringwechsel.
Die EKBO ist nach Hessen-Nassau und dem Rheinland die dritte evangelische Landeskirche in Deutschland, die sich für die Gleichstellung entscheidet. »Wir freuen uns über das sehr klare und sehr eindeutige Signal der Synode«, sagte Propst Christian Stäblein. Der Beschluss, der zum 1. Juli in Kraft tritt, sieht Ausnahmen vor: Ein Pfarrer und ein Gemeindekirchenrat können in konkreten, begründeten Einzelfällen eine Trauung ablehnen.
Bischof Dröge hatte vorab gesagt, für ihn gehöre es zur Freiheit des Einzelnen, solche Ausnahmen aus Gewissensgründen zuzulassen. Die Trauung soll dann in einer anderen Gemeinde möglich sein. Der Passus soll in fünf Jahren überprüft werden.
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass das Paar schon eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Die Synode hatte bereits vor einem Jahr beschlossen, dass die Kirchenleitung eine Gleichstellung vorbereiten soll. Seitdem hatte es auch Gespräche in den Gemeinden gegeben, bei denen Vorbehalte geäußert worden waren. Bischof Dröge hatte gesagt, es gebe Stellen in der Bibel, die Homosexualität kritisch sehen. Er sei aber überzeugt, dass man die Auslegung in den historischen Kontext einordnen müsse.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg nannte die Entscheidung einen großen Schritt. »Als Religionsgemeinschaft ist die Evangelische Kirche weiter als der deutsche Staat«, hieß es. Auch Katholische Kirche und Moscheegemeinden seien nun gefordert. dpa/nd
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