NPD-Verbotsverfahren könnte länger dauern
Medienbericht: Lange Frist für Stellungnahme der rechtsradikalen Partei könnte Prozess bis in den Herbst andauern lassen
Karlsruhe. Ein Urteil im NPD-Verbotsverfahren ist nach Informationen des »Tagesspiegels« womöglich erst für den Herbst zu erwarten. Damit könnte die rechtsextreme Partei im September an den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin teilnehmen, schreibt das in Berlin erscheinende Blatt in seiner Freitagsausgabe.
Das Verfahren ziehe sich hin, da das Bundesverfassungsgericht der NPD Ende März eine weitere Frist bis Mitte Mai für ihre Reaktion auf eine Stellungnahme gewährt habe. Der »Tagesspiegel« schreibt, die Fristsetzung dämpfe die Hoffnung der Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, dass die Karlsruher Richter im Mai intern eine Entscheidung treffen und diese vor September verkünden würden.
Die rechtsextreme Partei war im März bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unter einem Prozent geblieben, in Sachsen-Anhalt entfielen 1,9 Prozent der Stimmen auf die NPD. Die Bundesländer hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei gescheitert. epd/nd
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