DGB zieht im Streit um Mai-Kundgebung vor OLG

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Schwerin. Der Streit um Kundgebungsplätze am 1. Mai in Schwerin liegt nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OLG) in Greifswald. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, ist eine entsprechende Beschwerde des Deutschen Gewerkschaftsbunds eingegangen. Hintergrund des Streits ist, dass der DGB nach eigener Darstellung schon vor einem Jahr vorsorglich sechs zentrale Plätze für Mai-Kundgebungen »reserviert« hatte. Ziel sei gewesen, rechtsgerichteten Gruppierungen keine Aufmarschgebiete in der Innenstadt zu gewähren. Die Stadt wies jedoch einen der sechs von ihm angemeldeten Kundgebungsplätze der NPD zu, worauf der DGB vor dem Verwaltungsgericht Schwerin klagte und verlor. Mit einer Entscheidung sei voraussichtlich am Freitag zu rechnen, sagte der Sprecher. dpa/nd

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