Der Streit um die Babypause

Fragen & Antworten zu einer stockenden Reform

  • Lesedauer: 3 Min.
Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist selbst in der Babypause. Derweil stocken ihre Reformpläne. Denn der Mutterschutz soll neu geregelt werden.

Seit Monaten geht nichts voran bei den entsprechenden Gesetzesplänen. Nun wurde der Gesetzentwurf entschärft, um das Vorhaben flott zu bekommen.

Warum soll es überhaupt ein neues Gesetz geben?

Die Regeln zum Mutterschutz stammen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich manches verändert. Nun soll etwa der neueste Erkenntnisstand über Gefährdungen für Schwangere und stillende Mütter aufgenommen werden. Es soll auch weniger Bürokratie geben.

Worum dreht sich der Streit?

Um den Plan, dass der Mutterschutz auch auf Schülerinnen und Studentinnen erstreckt werden soll, wie es ursprünglich im Entwurf hieß. Die SPD wirft Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vor, dagegen zu sein und das Gesetzesvorhaben zu blockieren.

Was spricht für Mutterschutz auch für Studentinnen und Schülerinnen?

Etwa der Uni- oder Schulstress. Heutzutage ist der Schul- und Studienalltag geprägt durch Tagesabläufe, die den Rahmen des Arbeitszeitgesetzes durchaus überschreiten. In den Ländern gibt es hierzu aber unterschiedliche Regeln.

Was sagen Gegner von Mutterschutzregeln für Schule und Hochschule?

Den Betroffenen sollten Spielräume gelassen werden, etwa um nach einer Entbindung nicht für Prüfungen gesperrt zu werden. »Spielräume für individuelle Regelungen sind an dieser Stelle wahrscheinlich mehr wert als starre Fristen, die unter Umständen den Druck erhöhen«, sagt Astrid Schäfer, Referatsleiterin beim Deutschen Studentenwerk.

Wie geht es nun in der Frage weiter?

Um den Gesetzentwurf weiterzubringen, hat das Bundesfamilienministerium den strittigen Passus gestrichen. Doch im parlamentarischen Verfahren könnte die Regelung wieder hinzugefügt werden.

Sollen die Fristen zum Mutterschutz geändert werden?

Nein. Die Schutzfrist beginnt weiter sechs Wochen vor der Entbindung, es sei denn, die Betroffene erklärt, sie wolle weiterarbeiten. Die Frist endet im Normalfall acht Wochen danach. Allerdings: Nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung soll die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden - wegen der oft besonderen körperlichen und psychischen Belastungen und dem höheren Pflegebedarf.

Was soll sich noch ändern?

Der Schutz soll erweitert werden, etwa auf Frauen, die als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind. Außerdem sollen Rechtsunsicherheiten etwa bei Regeln zum Schutz von Schwangeren und Babys vor Gesundheitsrisiken beseitigt werden. Heute werden zum Beispiel Arbeitsverbote ausgesprochen, weil die Arbeitgeber über die geltenden Regeln unsicher sind. In vielen Fällen könnte und möchte die Frau auch gern weiterarbeiten.

Wie sollen künftige Änderungen vorbereitet werden?

Ein neuer Ausschuss aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Behördenvertretern soll mögliche Gefährdungen ermitteln und dementsprechende Regeln aufstellen. Zudem sollen auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse beim Gesundheitsschutz für Schwangere und stillende Frauen berücksichtigt werden. dpa/nd

Zum Mutterschutzgesetz im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/muschg/

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