Steigende Miete trotz Bremse
Studie: Gesetz funktioniert nicht
Berlin. Zweifel an der Mietpreisbremse gibt es schon länger. Nun zeigt erneut eine Studie: Das Instrument ist nicht nur wirkungslos, die Einführung ging sogar nach hinten los: Die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) zitierte aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach die Mietpreisbremse kurzfristig »sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg« geführt habe. Das erklärte das DIW mit »Vorzieheffekten«: Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung geholfen: Eigentümer müssen eine einmal erzielte Miete nicht mehr senken, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.
Das DIW untersuchte die Mietpreisentwicklung in nebeneinander liegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken, in denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei seien keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg festgestellt worden. In den unregulierten Regionen seien die Mieten monatlich um rund 0,24 Prozent gestiegen, in den Gegenden mit Mietpreisbremse sogar um 0,26 Prozent.
DIW-Ökonom Claus Michelsen verwies zudem auf relativ laxe Sanktionen bei Verstößen gegen die Bremse. Das DIW sprach die Empfehlung aus, das Gesetz zu verschärfen. Der Mietpreis aus einem vorherigen Mietverhältnis müsse transparent gemacht werden. Eine Mieterhöhung sollte zudem generell an die Entwicklung der Konsumentenpreise gekoppelt werden. Eine nachhaltige Entspannung könne aber nur durch Neubau von Wohnraum erzielt werden, so das Institut. Auch andere Studien hatten die Wirksamkeit der Regelung in Zweifel gezogen, Mietervereine fordern eine Verschärfung des Gesetzes.
Angesichts wachsender Zweifel hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun offen für eine Verschärfung gezeigt. Sollte es bei der Anwendung wirklich »Rechtsbruch im größeren Stil« geben, werde er in der Koalition auf Nachbesserungen drängen, sagte er der SZ. Dies könne auf eine Pflicht des Vermieters hinauslaufen, die Vormiete offenzulegen, und einen Anspruch des Mieters, zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückzubekommen.
Der Minister verteidigte sein Gesetz grundsätzlich: Erstmals bestimme »nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze«. Es werde aber »eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden«. Bislang müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Strafen befürchten. In diesem Punkt lehnte Maas eine Änderung des Gesetzes ab: Man müsse abwarten, wie sich die Mietpreisbremse entwickle.
Laut Gesetz darf das Entgelt bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschreiten. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regelung nicht. Die Mietpreisbremse können die Bundesländer seit Juni 2015 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Berlin hatte die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 als erstes Bundesland eingeführt, auch in München, Düsseldorf und Hamburg gilt die Deckelung. Zuständig für die Durchsetzung ist allerdings der Mieter selbst - er muss notfalls gegen den Vermieter vor Gericht ziehen.
Es gebe aber anscheinend Mieter, die gar nicht wüssten, welche Rechte sie hätten, sagte Maas. Auch würden sich einige nicht trauen, auf ihre Rechte zu pochen, »weil sie glauben, dass der Mietvertrag dann nicht zu ihren Gunsten abgeschlossen wird«. Die LINKE sieht das Problem dagegen nicht bei den Mietern. Die Mietpreisbremse sei ein »wirkungsloser Rohrkrepierer«, der nur der Immobilienbranche nutze, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Die habe nämlich trotz großer Befürchtungen keine Umsatzeinbußen zu befürchten. Die Mietpreisbremse müsse flächendeckend und auf der Basis eines qualifizierten Mietspiegels gelten.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) forderte strengere Auflagen und Strafen für Vermieter. Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten sagte der »Neuen Osnabrücker Zeitung«, Vermieter müssten verpflichtet werden, überhöhte Miete von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Die Regierung müsse auch das Wirtschaftsstrafgesetz ändern: »Sozialmietwucher muss wieder angemessen geahndet werden können, etwa mit entsprechenden Geldbußen.« Die Koalition müsse bis Jahresende nachbessern. Agenturen/nd
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